Schünemann: Kontrollen vor Moscheen nur noch bei tatsächlichen Anhaltspunkten
Kein Generalverdacht gegen Muslime
HANNOVER. In der Sitzung des Landeskabinetts hat Innenminister Uwe Schünemann erläutert, dass die so genannten Moscheekontrollen nur in besonders begründeten Einzelfällen bei tatsächlichen Anhaltspunkten durchgeführt werden. Er sagte, die Kontrollen nach Paragraph 12 Absatz 6 des Niedersächsischen SOG würden nur noch angewandt, wenn Anhaltspunkte über Verbindungen zu islamistisch-terroristischen Strukturen gegeben sind. Das Kabinett teilt diese Einschätzung.
Innenminister Schünemann betont, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit nicht eingeschränkt wird. "Der Dialog mit dem Islam muss in Zukunft ausgebaut werden." Es gebe keinen Generalverdacht gegen die muslimischen Mitbürger. "Es müssen auch weiterhin intensive Gespräche zur Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zwischen islamischen Gemeinden und der Polizei stattfinden." Nach Angaben des Innenministers haben sich bereits in der Vergangenheit auf unterschiedlichen Ebenen feste Kooperationsgespräche etabliert. Auf der örtlichen Ebene würden durch die Polizei auch weiterhin regelmäßige Kooperationsgespräche mit Vertretern von Moscheegemeinden und ihren Verbänden geführt. Erst vor zwei Wochen habe auf Einladung des Landeskriminalamtes eine gemeinsame Veranstaltung stattgefunden. In einem weiteren Gespräch auf Einladung des Landespolizeipräsidenten mit den Vorsitzenden der musli-mischen Verbände seien die Kontrollen im Bereich von Moscheen umfassend erörtert worden. Man habe vereinbart, den Dialog fortzuführen.
Schünemann sagte, dass durch die verbesserte Erkenntnislage und das entstandene Vertrauensverhältnis zwischen muslimischen Moscheeverantwortlichen und der Polizei die Maßnahmen im Umfeld von Moscheen bereits immer weiter reduziert werden konnten. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei in Niedersachsen ein umfassendes Maßnahmenkonzept erstellt worden, um Anschläge zu verhindern, so der Innenminister. "Dabei wurden alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten genutzt, um die Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zu potenziellen Attentätern bzw. Netzwerken zu verbessern.
Es wurde berücksichtigt, dass einzelne Moscheen als zentrale Anlaufstelle für islamistische Personen eine maßgebliche Rolle spielten." Diese Erkenntnisse wurden durch mehrere in Deutschland geführte Ermittlungsverfahren bestätigt, sagte der Minister. Im Bereich einzelner Moscheen und islamischen Gebetsstätten wurden - so auch bei den Verdächtigen der "Sauerland-Gruppe" - intensive Kontaktnetzwerke genutzt. Deshalb wurde auch von Paragraph 12 Abs. 6 Nds. SOG im öffentlichen Bereich vor Moscheen Gebrauch gemacht.
Gleichzeitig seien auch umfassende Anstrengungen unternommen worden, um die Kommunikation und das Vertrauensverhältnis zu islamischen Einrichtungen zu pflegen, so der Innenminister.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010