Niedersachsen klar Logo

Haushalt der Polizei

Sitzung Nds. Landtag am 23.06.2005; Dringl. Anfrage; Justizministerin Heister-Neumann beantwortet i. V. v. Innenminister Schünemann die Dringl. Anfr. d. Fraktion d. SPD; Es gilt d. gesprochene Wort!


Die Fraktion hatte gefragt:

In der niedersächsischen Polizei herrscht derzeit erhebliche Verunsicherung. Es kursieren Gerüchte, dass die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen erstens eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte auf 62 Jahre, zweitens eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit für alle Beamtinnen und Beamten auf mindestens 41 Wochenstunden, drittens einen absoluten Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp auch im Bereich der Polizei und viertens sogar den Ausstieg aus der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei vorschlagen will.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche der vier genannten Maßnahmen prüft sie gegenwärtig, und welche Einsparungen werden jeweils konkret erwartet?
  2. Bei welcher der genannten vier Maßnahmen kann die Landesregierung ihre Zustimmung definitiv ausschließen, oder plant sie noch andere Maßnahmen mit Auswirkung für die Polizeikräfte, etwa im Bereich der Beihilfe, und, wenn ja, welche?
  3. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gehen im Laufe der mittelfristigen Zeitplanung in Pension, nach welchem Konzept sollen sie konkret ersetzt werden, und wie sieht das zukünftige Konzept der Polizeiausbildung von seiner inhaltlichen Struktur und der Kapazitätsplanung her aus?

Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann beantwortete in Vertretung von Innenminister Uwe Schünemann namens der Landesregierung die Dringliche Antwort wie folgt:

Anrede,

die Gewährleistung der inneren Sicherheit hat für die Landesregierung einen ganz herausragenden Stellenwert. Durch unsere strategisch ausgerichtete Sicherheits- und Kriminalpolitik sorgen wir dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande sicher leben können.

Die Landesregierung hat bei Übernahme der Regierungsverantwortung in Niedersachsen eine Gesamtverschuldung des Landes von mehr als 40 Mrd. € vorgefunden. Vor dem Hintergrund dieser katastrophalen Haushaltslage muss es Ziel einer langfristig angelegten und nachhaltig wirkenden Finanzpolitik sein, die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit des Landes durch eine konsequente und vorbehaltlose Kultur des Sparens dauerhaft zu sichern. Vom eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung werden wir daher auch im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren nicht abweichen. Wir gehen jedoch nicht nach der Rasenmähermethode vor, sondern prüfen Einsparpotentiale systematisch, koordiniert und nach sachlichen Gesichtspunkten abgewogen.

Gerade der Bereich der Inneren Sicherheit eignet sich nicht als Spielwiese für Experimente und ist daher mit besonderem Augenmaß zu betrachten. Soweit erforderlich, werden wir jede sich bietende Möglichkeit zur Ausgabenreduzierung genau anschauen und prüfen, welche Folgewirkungen mit einer Maßnahme verbunden sind.

Die konkreten Aspekte zur Haushaltskonsolidierung werden wir innerhalb der Landesregierung in einer Klausurtagung Anfang Juli besprechen und abstimmen. Und wie es der Begriff "Klausurtagung" beschreibt, geht es in diesem Beratungsstadium um eine interne Meinungsbildung. Von daher verbietet es sich bei einer verantwortungsvollen Regierungsarbeit, im Vorfeld einer solchen Tagung über einzelne Aspekte Auskünfte zu geben, Positionen einzunehmen oder sich an Spekulationen und Gerüchten zu beteiligen. Ich denke, wir praktizieren damit ein Vorgehen, wie es auch bei früheren Landesregierungen üblich war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir nehmen jede konstruktive Anregung zur Haushaltskonsolidierung dankbar entgegen und sind gern bereit, alle ernst gemeinten Vorschläge auf ihre Umsetzungsfähigkeit zu prüfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Siehe Vorbemerkung

Zu 3.:

Der Personalnachersatz im Polizeivollzugsdienst wird aufgrund der dreijährigen Ausbildung an der Fachhochschule mit einem Vorlauf von drei Jahren eingestellt. Hierbei werden die Pensionierungen eins zu eins ersetzt. Des Weiteren werden durch zusätzliche Einstellungen Abgänge durch Versterben und Entlassung und durch Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeit nach ersetzt. Die Anzahl der vorgenannten Fälle lässt sich nur schwer prognostizieren und muss sich auf Erfahrungswerte der letzten Jahre beziehen. Bei der Einstellungsplanung müssen neben den Abgängen auch die Planstellenentwicklung und das Beschäftigungsvolumen berücksichtigt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Rückkehr aus der Elternzeit bzw. die Erhöhung der Stundenanzahl bei Teilzeitbeschäftigung ausreichend Planstellen vorhanden sind.

Insofern bedarf es einer ständigen Überprüfung und Fortschreibung bzw. Anpassung der Einstellungszahlen. So sind beispielsweise nach heutigem Planungsstand für 403 Pensionierungen im Jahr 2008 insgesamt 460 Einstellungen im Jahr 2005 geplant. In den Jahren 2009 bis 2012 erreichen rund 1850 Beamtinnen und Beamte die gesetzliche Altersgrenze von 60 Jahren, dem gegenüber stehen für diesen Zeitraum nach jetzigem Planungsstand 2190 Einstellungen, so dass der Personalbestand gleich bleibend gesichert werden kann.

Gemäß Kabinettsbeschluss vom 19.04.2005 befasst sich im Rahmen der Stufe 2 der Verwaltungsmodernisierung ein Teilprojekt "Aus- und Fortbildung der Polizei" unter anderem mit der Konzeption der zukünftigen Polizeiausbildung und wird bis zum 31.12.2005 einen Abschlussbericht vorlegen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln