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Schreiben an Bundesinnenminister Seehofer: Bund muss auf Einhaltung europäischer Standards bei der Flüchtlingsunterbringung in Bulgarien hinwirken

Vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute ein Schreiben an Bundesinnenminister Seehofer gerichtet. In dem Schreiben bekräftigt Pistorius, dass der Bund auf europäischer Ebene dringend darauf hinwirken muss, dass Bulgarien die Standards der europäischen Richtlinien zur Aufnahme und Behandlung von anerkannten Flüchtlingen einzuhalten hat. Pistorius: „Europa ist weiterhin eine Solidargemeinschaft, mit gemeinsamen Werten und vereinbarten Standards. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes macht einmal mehr deutlich, dass diese Standards in vielen Ländern fahrlässig gehandhabt werden. Das geht nicht. Darum fordere ich den Bundesinnenminister auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass sich etwas in Bulgarien ändert!“

Anlass ist die Ende Januar 2018 vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG, Urteil vom 29.01.2018, Az. 10 LB 82/17) getroffene Feststellung, dass Personen, deren Asylverfahren in Bulgarien bereits mit einer Anerkennung als Flüchtling erfolgreich abgeschlossen ist und deren Asylanträge daher in Deutschland als unzulässig zurückzuweisen sind, nicht nach Bulgarien abgeschoben werden dürfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass bei einer Abschiebung von in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen nach Bulgarien ein Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) drohe, weil sie z. B. dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit obdachlos würden und es ohne Unterkunft dort besonders schwer sei, eine Arbeitsstelle zu erlangen. Die erheblichen Probleme bei der Erlangung einer Unterkunft und einer den Lebensbedarf deckenden Beschäftigung würden zudem die Gefahr der Verelendung bergen, da ohne Unterkunft auch kein Zugang zu Sozialhilfe bestehe.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Gericht hat die Beschwerde jetzt zurückgewiesen (Beschluss vom 20.08.2018, Az. 1 B 18.18). Es begründet seine aktuelle Entscheidung damit, dass alle Rechtsfragen, die mit einer Abschiebung in Bulgarien anerkannter Flüchtlinge nach dort im Zusammenhang stehen, bereits durch europäische Rechtsprechung inhaltlich geklärt seien. Auch der Umstand, dass Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer die tatsächliche Lage in Bulgarien anders beurteilten, führe nicht zu einer anderen Entscheidung.

Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom Januar 2018 ist jetzt rechtskräftig.

Die Landesregierung respektiert selbstverständlich die gerichtlichen Entscheidungen und wird bis auf weiteres keine Abschiebungen von in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen nach Bulgarien durchführen. Die Situation verdeutlicht jedoch, dass der Bund auf europäischer Ebene dringend darauf hinwirken muss, dass Bulgarien verpflichtet wird, die Standards der europäischen Richtlinien zur Aufnahme und Behandlung von anerkannten Flüchtlingen einzuhalten, um ihnen dort eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2018

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