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Pistorius: „Rückführungserlass ist wichtiger Schritt für mehr Menschlichkeit in der Niedersächsischen Ausländer- und Flüchtlingspolitik“

Eine der ersten Maßnahmen der Niedersächsischen Landesregierung nach der Übernahme der Regierungsverantwortung im Februar 2013 war die sofortige Umstellung des Umgangs mit ausreisepflichtigen Menschen. Mit dem dadurch eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Flüchtlings- und Ausländerpolitik wurde bei Abschiebungen deutlich mehr Rücksicht auf die Belange der betroffenen Menschen genommen. Seitdem steht nicht mehr allein der ordnungsrechtliche Vollzug des Aufenthaltsgesetzes im Vordergrund, sondern es bestimmen viel stärker humanitäre Gesichtspunkte die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen. Die veränderten Vorgaben und die aktuelle Verfahrenspraxis wird jetzt mit dem Rückführungserlass offiziell in Kraft gesetzt. Dieser enthält klare Regeln mit rechtlichen Hinweisen und verfahrensmäßigen Vorgaben für die Ausländerbehörden.

Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass diejenigen Menschen, die heute aus Niedersachsen abgeschoben werden müssen, vorher wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen worden sind, dass sie bei einem abgelehnten Asylantrag ihren Fall bei der Härtefallkommission einbringen können. Die Zahl der Härtefalleingaben ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Der humanitäre Auftrag der Kommission wurde durch den Wegfall von Nichtannahme- und Ausschlussgründen und die Veränderung des Quorums deutlich gestärkt. Etwa 40 Prozent der Eingaben werden zur Beratung angenommen. Ein Großteil dieser Fälle führt schließlich dazu, dass die Härtfallkommission sich oft einvernehmlich für einen Verbleib ausspricht.

Der Erlass bezieht sich sowohl auf Abschiebungen, die die Ausländerbehörden des Landes Niedersachsen angeordnet haben, als auch auf die Rückführungen auf Grundlage der Dublin-Verordnung. Bei den Dublin-Fällen werden die Einflussmöglichkeiten der niedersächsischen Behörden durch die originäre Zuständigkeit des Bundes und der aufnehmenden Staaten aber naturgemäß eingeschränkt. Die niedersächsischen Behörden leisten dabei ausschließlich unterstützende Amtshilfe.

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir haben angekündigt, dass in Niedersachsen folgende Grundsätze bei Abschiebungen und Rückführungen gelten sollen: es sollen grundsätzlich keine Familien mehr getrennt werden, Abschiebungen sollen teils auch mehrfach angekündigt werden und es sollen, soweit es möglich ist, nächtliche Abschiebungen vermieden werden. Diese Fälle werden jetzt verlässlich geregelt, einerseits im Interesse der ausreisepflichtigen Menschen, andererseits aber auch, um den Behörden eine verlässliche Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen zu geben. Der Rückführungserlass ist damit ein wichtiger Schritt für mehr Menschlichkeit in der niedersächsischen Ausländer- und Flüchtlingspolitik.“

Im Vorfeld hatte es intensive Anhörungen und Beratungen, insbesondere mit der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Teilhabe, dem Flüchtlingsrat Niedersachsen, dem Niedersächsischen Justizministerium und den Regierungsfraktionen gegeben.

Künftig können ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer darauf vertrauen, dass sie von den Ausländerbehörden ausführlich über die Möglichkeiten einer auch finanziell geförderten freiwilligen Ausreise beraten und informiert werden.

Der Abschiebungstermin wird beim ersten Mal und in bestimmten Fällen auch wiederholt rechtzeitig bekanntgegeben, damit die Betroffenen sich vorbereiten können. Nächtliche Abholzeiten sollen nach Möglichkeit vermieden werden. In den Fällen, in denen nächtliche Transfers zu den Flughäfen unvermeidbar sind, werden die Betroffenen auch darüber rechtzeitig informiert. Das gilt insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern.

In den Erlass sind umfangreiche Hinweise aufgenommen worden, die gemeinsam mit dem Justizministerium entwickelt wurden, um künftig Abschiebehaft nur noch in den Fällen anordnen zu lassen, in denen die zur Ausreise verpflichteten Personen straffällig geworden sind oder sich hartnäckig ihrer Ausreisepflicht entzogen haben.

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erstellt am:
23.09.2014

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