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Niedersächsische Kommunen erhalten 43,54 Millionen Euro Bedarfszuweisungen

28 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen erhalten 2018 Bedarfszuweisungen in Höhe von 43,54 Millionen Euro. Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um ihre Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 270.000 Euro für die Stadt Moringen im Landkreis Northeim und jeweils fünf Millionen Euro für die Landkreise Northeim und Schaumburg, sowie die Städte Salzgitter und Osnabrück.

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Aufgrund des weiterhin hohen Steueraufkommens haben wir ein geringeres Gesamtfehlbetragsvolumen auf der kommunalen Ebene in Niedersachsen. Das liegt auch an den Konsolidierungsmaßnahmen und dem gut ausgestatteten kommunalen Finanzausgleich. Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. In wenigen Fällen sind aber noch detaillierte Prüfungen der Antragsgrundlagen erforderlich. Ziel ist, dass die Bedarfszuweisungen größtenteils spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden.“

Insgesamt hatten 51 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2018 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,168 Milliarden Euro und liegt damit um rund 107 Millionen. Euro unter dem Vorjahreswert.

Der überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen in diesem Jahr geht an Kommunen, die bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren. Erstmalig in einem Bedarfszuweisungsverfahren begünstigt werden können in diesem Jahr die Städte Bad Pyrmont und Munster, sowie die Samtgemeinde Boffzen.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Mit den bewilligten Zuweisungen wird jeweils ein Anteil in Höhe von rund zehn Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt.

Die begünstigten Antragsteller können im Einzelnen der anliegenden Aufstellung entnommen werden; darunter finden sich die finanzschwächsten kommunalen Einheiten Niedersachsens.

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erstellt am:
22.06.2018

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