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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 7

zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. März 2017


Mehr Schutz für die Menschen in Niedersachsen vor Terror und Kriminalität – Die Landesregierung muss endlich umdenken!

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 8

zum Antrag der Fraktion der CDU in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. März 2017


Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Ereignisse in den vergangenen Monaten – nicht zuletzt der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt – haben dem Thema Sicherheit und Schutz vor islamistisch motiviertem Terrorismus eine neue traurige Aktualität gegeben, die die Sicherheitsbehörden und Gesetzgebungsorgane deutschlandweit intensiv beschäftigt.

Es ist Pflicht und Aufgabe der Politik, sich ständig zu hinterfragen, ob unsere derzeitigen rechtlichen Instrumente ausreichen, um die Menschen vor Gefahren dieser Art so weit wie möglich zu schützen. Das ist eine berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, dass wir unsere Gesetze und Bestimmungen an die Sicherheitserfordernisse anpassen. Und genau das haben wir als Niedersächsische Landesregierung getan.

Wir haben Ende Januar ein Maßnahmen- und Sicherheitspaket zur präventiven Bekämpfung und Abwehr des islamistisch motivierten Terrorismus vorgestellt, das direkt in den Entwurf zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) eingebracht werden soll. Ein Kernpunkt dieser Maßnahmen ist die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der so genannten „elektronischen Fußfessel“, die vor allem bei sogenannten Gefährdern eingesetzt werden soll. Übrigens haben wir das alles vorgestellt, lange vor Ihrem so genannten Sicherheitspaket. Eine wichtige Neuerung ist auch die Einführung des Begriffs, hier gefordert, offenbar hat keiner das gelesen, auch die Einführung des Begriffs der terroristischen Straftat, die es bundesweit erstmals ermöglicht, den Begriff des „Gefährders“ einzugrenzen. Das ist ein ganz neuer, wichtiger Schritt. Und ich habe mich dafür eingesetzt, damit diese und andere Instrumente effektiv wirken können, dass sie möglichst länderübergreifend einheitliche Regelungen erfahren. Das habe ich bei dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz angeregt und mich dafür eingesetzt, dass die Arbeitskreise der IMK kurzfristig zusammenkommen und die Arbeit dazu aufnehmen.

Bereits vor der Vorstellung dieses Maßnahmenpakets hatten wir als Landesregierung im November in dem Gesetzentwurf auf die verschärfte Sicherheitslage reagiert. Wir haben beschlossen, dass verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen nach § 12, Absatz 6 auch weiterhin unmittelbar möglich sind, wenn erhebliche Straftaten mit „internationalem Bezug“ drohen. Daran wird deutlich, wir halten eben nicht halsstarrig an einem Erstentwurf fest. Vielmehr sind wir angesichts der sich verändernden Realitäten in einen Diskurs mit Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsbehörden eingetreten und haben dann aus unserer Überzeugung heraus den Entwurf angepasst. Mit dem sich in den Ausschussberatungen befindlichen Entwurf zum Gefahrenabwehrgesetz und dem Maßnahmen- und Sicherheitsaspekt, also kombiniert aus beidem, versetzen wir die Polizeikräfte zum einen in die Lage, konsequent gegen Straftäter und Gefährder vorzugehen. Zum anderen wahren wir damit die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Und genau hier liegt der entscheidende Unterschied zu dem Antrag und dem Gesetzentwurf der CDU, die heute hier zur Beratung vorliegen. Wir schaffen einen gesunden, von Vernunft und Augenmaß bestimmten Mittelweg, während viele Ihrer Forderungen teilweise – jedenfalls auf den ersten Blick – nicht mit verfassungsrechtlichen Maßstäben in Einklang zu bringen sind. Sie wollen mit Ihren Maßnahmen in durchaus bedenklicher Art und Weise Freiheitsrechte des Einzelnen beschneiden. Dazu gehört etwa, dass Sie – nicht hinreichend rechtsstaatlich abgesichert – den Unterbindungsgewahrsam auf 18 Monate erhöhen möchten. Vermutlich haben Sie sich bei der Formulierung dieser Forderung auf die Schulter geklopft und gedacht: Ein extremeres und repressiveres Vorgehen gegen Gefährder, das noch stärker in die Grundrechte eingreift, traut sich niemand sonst zu äußern. Aber da haben Sie sich getäuscht, wie wir seit vorgestern wissen. Den Vorstoß aus Bayern, den hatten Sie nicht im Kalkül. Dort möchte die Regierung den Unterbindungsgewahrsam zeitlich gar nicht mehr begrenzen. Die „Süddeutsche Zeitung“ sprach passenderweise schon von dem „Guantanamo-Prinzip“, das damit eingeführt werde. Es scheint bei Ihnen in der CDU/CSU also gerade in Mode zu sein, wie auf einem Basar, wenn es um Sicherheit geht, Freiheitsrechte und rechtsstaatliche Prinzipien dem Ausverkauf anheim zu stellen. Mit vernünftiger Sicherheitspolitik hat das jedenfalls nichts zu tun. Angesichts Ihrer Umfragetrends scheint das eher eine Panikreaktion zu sein.

Und bevor sie jetzt wieder aufgeregt mit den Flügeln schlagen und unseren Entwurf zum Gefahrenabwehrgesetz als angeblich zu lasch oder ideologisch gefärbt kritisieren, kann ich Ihnen auch noch sagen:

Wenn Sie unser Maßnahmen- und Sicherheitspaket kennen würden, das wir derzeit finalisieren, dann wüssten Sie, dass bei der Gefahr einer terroristischen Straftat der Unterbindungsgewahrsam auch im neuen Polizeigesetz bei 10 Tagen bleiben wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einigen Punkten, die die Gefahrenabwehr betreffen, liegen wir inhaltlich gar nicht so weit auseinander, wie das Beispiel der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zeigt. Daher appelliere ich auch an Sie als Abgeordnete der Opposition, in einigen Bereichen der Sicherheitspolitik nicht mit unzweckmäßigen oder verfassungswidrigen Forderungen um sich zu werfen. Das ist weder sachgerecht noch ehrlich der Bevölkerung gegenüber. Es gibt keinen absoluten Schutz und wir sollten gegenüber den Menschen auch nicht diesen Eindruck erwecken.

Auch anhand der jüngsten Festnahmen von Terrorverdächtigen in Göttingen und Northeim ist deutlich geworden: Die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen sind äußerst wachsam und arbeiten bei der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung hervorragend zusammen. Und für diese Ermittlungserfolge möchte ich ausdrücklich allen daran beteiligten Beamtinnen und Beamten meinen herzlichen Dank aussprechen.

Mit dem neuen Gefahrabwehrgefahrengesetz werden wir die Grundlage schaffen, damit die Polizei auch weiterhin konsequent und bürgernah, ihren Aufgaben gerecht werden kann. Dieses Gesetz wird nicht nur die Polizei, sondern gleichzeitig auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Mit unserer Neufassung des Gesetzes gelingt der oft schwierige Spagat zwischen Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei und einer angemessenen Transparenz der Sicherheitsbehörden beziehungsweise der Wahrung von Freiheits- und Bürgerrechten.

Und um noch auf die Schlussbemerkung eines Redebeitrags aus der CDU von vorhin einzugehen, ein Angebot, wir mögen doch die CDU fragen, wenn es um Sicherheitsfragen geht. Ganz ehrlich: Wir reden mit vielen Menschen, wir lassen uns beraten von Menschen, die etwas von Sicherheitspolitik verstehen. Was wir nicht brauchen und wen wir nicht fragen werden, ist eine Partei, deren Spitzenkandidat vermeintlich geheime Informationen aus der Polizei in einer Pressekonferenz ausplaudert, dann peinlich berührt und blamiert zurückrudern muss und schließlich sich einer vom BKA veranlassten Vernehmung stellen muss.



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erstellt am:
01.03.2017

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