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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 4

zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. April 2016

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem vorgelegten Gesetzentwurf möchte die Landesregierung im Kern die kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften an die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen sowie an die Bedürfnisse der Praxis anpassen. Außerdem soll der abgabenrechtliche Gestaltungsspielraum für die Kommunen erweitert werden.

Die diesbezüglichen Einzelheiten werden in der Ausschussberatung noch erörtert werden. Lassen Sie mich daher an dieser Stelle nur zwei wesentliche Änderungen hervorheben, die wir Ihnen vorschlagen.

Der erste Punkt betrifft die sogenannten Straßenausbaubeiträge. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz wird hier um eine Alternative ergänzt: Die Gemeinden erhalten zukünftig die Option, wiederkehrende Beiträge für Abrechnungsgebiete zu erheben, die innerhalb einer Gemeinde liegen. Dies ist eine Alternative zu den bisher einmalig erhobenen, in einzelnen Fällen sehr hohen Straßenausbaubeiträgen.

Ich betone dabei: Es geht hier nicht darum, zusätzliche Finanzmittel für die Kommune zu generieren. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger wird insgesamt nicht weiter steigen. Aber dafür kann die Beitragslast zukünftig auf einen längeren Zeitraum und auf eine größere Zahl von Grundstückseigentümern verteilt werden. Der letzte Punkt ist wichtig, weil bisher Beiträge für den Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage berechnet und dann auch nur von den Eigentümerinnen und Eigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an dieser Verkehrsanlage anliegen. Das führt dazu, dass der Betrag für einzelne Betroffene exorbitant hoch sein kann, so dass sich vor allem betroffene ältere Einwohnerinnen und Einwohner in ihrer Existenz bedroht fühlen können.

Am Ende entscheiden die Kommunen vor Ort in eigener Verantwortung, welche Art der Beitragserhebung für sie sinnvoll ist, je nach örtlichen Verhältnissen. Wir schaffen hier also mehr Spielraum für die Kommunen, so dass die Möglichkeit entsteht, die Abgabenlast für den Einzelnen zu verringern.

Der zweite Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen möchte, betrifft die sogenannten Fremdenverkehrsbeiträge und Kurbeiträge, die – das nur nebenbei – in Zukunft als Tourismusbeitrag bzw. Gästebeitrag bezeichnet werden sollen.

Die Möglichkeit, diese Beiträge zu erheben, soll künftig für mehr Gemeinden als bisher eröffnet werden. Der Hintergrund ist dabei klar: Niedersachsen ist ein vielfältiges, buntes Flächenland. Es hat eine Menge zu bieten, vom Harz bis an die Küste, von den großen Städten bis in die idyllischen Dörfer. Unser Land ist deshalb ein beliebtes Reiseziel für Urlauberinnen und Urlauber, so dass der Tourismus insgesamt in den letzten Jahrzehnten deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Damit ist er auch ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor geworden, für das Land genauso wie für die jeweiligen Kommunen.

Wir wissen aber auch: Es waren nicht nur die Gemeinden, die als Kurorte, Erholungsorte oder Küstenbadeorte staatlich anerkannt sind, die ihren Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet haben. Es gibt daneben zahlreiche andere niedersächsische Kommunen, die den Tourismus in unserem Land beleben.

Natürlich entstehen auch diesen Kommunen gewisse Aufwendungen durch den Tourismus, zum Beispiel indem sie Tourismuseinrichtungen vorhalten und betreiben. Wenn solche Aufwendungen durch den Tourismus entstehen und der Tourismus dadurch gefördert wird, dann sollten auch sie zukünftig entsprechende Beiträge erheben können. Auch dies ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Darüber hinaus sollen die Gemeinden zukünftig Aufwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr über den Gästebeitrag abdecken können, sofern sie den Touristen eine kostenlose Nutzung des ÖPNV mit der Kurkarte ermöglichen. Dieser Service wird bereits in anderen Bundesländern angeboten, übrigens auch in Ländern, die an Niedersachsen angrenzen. Hier geht es also auch darum, die Konkurrenzfähigkeit derjenigen Kommunen zu steigern, die einen entsprechenden Service anbieten wollen.

Ich bin insgesamt zuversichtlich, dass wir mit den vorgeschlagenen, punktuellen Änderungen gute Beiträge für mehr Gerechtigkeit, mehr Konkurrenzfähigkeit und mehr Handlungsspielraum in den niedersächsischen Kommunen leisten werden. Ich freue mich insoweit auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank!

Presseinformation

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erstellt am:
13.04.2016

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