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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Polizei in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 34

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudolf Götz (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der NDR berichtete am 26. Juli 2016 auf seiner Internetseite, dass die niedersächsische Polizei seit Kurzem vor und nach Einsätzen das Gewicht der Behälter wiegen solle, in denen sogenanntes Pfefferspray verwendet wird. Der stellvertretende Landesvorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft Alexander Zimbehl kritisierte im NDR diese Entscheidung deutlich. Er sieht hier das Ergebnis ständigen Misstrauens der Landesregierung und insbesondere der Grünen gegenüber der Polizei. Der NDR schreibt von der Vergrößerung des Verwaltungsaufwands und der bürokratischen Arbeitsbelastung der Polizisten.

In der Antwort der Landesregierung vom 12.07.2016 auf eine Anfrage verschiedener Mitglieder der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Pfefferspray-Einsatz in der Polizei (Drucksache 17/6110) wird diese Praxis des Wiegens nicht erwähnt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der Klausurtagung des Landespolizeipräsidiums mit den Polizeivizepräsidenten, dem LKA NI und der PA NI am 8. und 9. Juni 2016 wurde unter anderem der Einsatz des RSG 8 thematisiert.

Bei dem RSG 8 handelt es sich um ein Reizstoffsprühgerät, das ausstattungstechnisch ausschließlich für den Einsatz geschlossener Einheiten vorgehalten wird. Es hat eine größere Füllmenge (400 ml) als das RSG 4 (30 ml) bzw. RSG 6 (45 ml), das zur persönlichen Ausstattung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) gehört. Eine Beschränkung zum Einsatz des RSG 8 auf geschlossene Einheiten besteht nicht. Im entsprechenden Bedarfsfall ist der Einsatz des RSG 8 durch jede/-n PVB im Rahmen der aufgestuften Verhältnismäßigkeit möglich.

Bei der Klausurtagung ging es im Wesentlichen darum, dass eingesetzte Polizeikräfte gelegentlich dem Vorwurf ausgesetzt sind, unsachgemäß mit diesem Einsatzmittel umzugehen bzw. es zu extensiv einzusetzen. Hierbei wurde berichtet, dass im Einzelfall bei größeren polizeilichen Einsatzlagen die Füllmenge des RSG 8 vor und nach dem Einsatz (z. B. seitens der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen bei der Einsatzlage in Göttingen am 21. Mai 2016) gewogen werden, um einen ungefähren Verbrauch dokumentieren zu können. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist eine mögliche Entlastung eingesetzter Kräfte gegen Vorwürfe eines unangemessenen Einsatzes des RSG 8.

In der geführten Diskussion kamen die Polizeivizepräsidenten darin überein, dass es sinnvoll sein kann, bei geschlossenen Einsätzen, bei denen der Einsatz von Pfefferspray aufgrund der Gefahrenprognose möglich erscheint, die Füllstände vor und (bei Gebrauch) nach dem Einsatz zu erfassen. Ob und in welchem Umfang dabei die Füllmenge gewogen werden soll, liegt in der Einschätzung der Polizeibehörden bzw. bei der jeweils verantwortlichen Einsatzleitung.

In Betracht kommen für das „Wiegeverfahren“ zum Beispiel risikobehaftete Fußballeinsatzlagen oder auch versammlungsrechtliche Aktionen mit entsprechendem Gefährdungspotenzial.

1. Wer hat wann welches Verfahren angeordnet, um in Niedersachsens Polizei Pfefferspray zu wiegen?

Eine generelle Anordnung, dass in Niedersachsens Polizei Pfefferspray zu wiegen ist, ist nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Wie reagiert die Landesregierung auf die Feststellung aus den Reihen der Politik, Polizei und Gewerkschaften, dieses sei Ausdruck von Misstrauen und verschärfe die Arbeitsbelastung weiter?

Siehe Vorbemerkung.

3. Warum hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage in der Drucksache 17/6110 das Wiegen vom Pfefferspray nicht genannt?

Das genannte „Wiegeverfahren“ erfolgt im Einzelfall einsatzbezogen. Eine Erfassung, Meldeverpflichtung oder Dokumentation von Verbrauchsmengen hierzu gibt es nicht. Die genannte Anfrage bezog sich auf die Erfassung und Dokumentation.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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