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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Kriminalität in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28. Oktober 2016; Fragestunde Nr. 62

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch, Mechthild Ross-Luttmann und Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der NDR berichtete auf seiner Internetseite am 7. September 2016 („Immer mehr Einbrüche im Land“), dass die Polizeidirektion Göttingen von einem sprunghaften Anstieg der Einbruchszahlen spreche. Nachdem bereits in den beiden Vorjahren die Zahl der Wohnungseinbrüche von 338 auf 513 gestiegen sei, sei in diesem Jahr mit einer Fortsetzung dieses unerfreulichen Trends zu rechnen. Auch im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg soll demnach die Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen sein.

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 20. September 2016 („Mehr Sexualstraftaten in Niedersachsen“) über einen starken Anstieg von Sexualstrafverfahren. Laut Justizministerium soll die Zahl der Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Niedersachsen im ersten Halbjahr um 17 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sein. Als mögliche Erklärung wird dabei auch auf ein geändertes Anzeigeverhalten verwiesen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Berichterstattung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie der Polizeibehörden im Zusammenhang mit der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung basiert grundsätzlich auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Die Fallzahlen der PKS 2016 werden bekanntermaßen erst am Jahresende nach Prüfung festgeschrieben und können demzufolge im laufenden Jahr noch Veränderungen unterworfen sein. Dies kann bei unterjährigen Veröffentlichungen, insbesondere bei kleinräumigeren Auswertungen zu Fehlinterpretationen führen. Entsprechende Daten können demzufolge nur Trendaussagen ermöglichen. Sie werden regelmäßig nur für interne Zwecke verwendet und dienen grundsätzlich der Managementinformation. Vor diesem Hintergrund und einer entsprechenden Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder von 2002, es bei einer jährlichen Veröffentlichung der PKS zu belassen, kann eine Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen zu unterjährigen Fallzahlen nicht erfolgen.

1. Wie viele Fälle des Wohnungseinbruches gab es in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in den einzelnen Polizeidirektionen, und wie ist die Entwicklung prozentual im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wie viele Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in den einzelnen Polizeidirektionen eingeleitet, und wie ist die Entwicklung prozentual im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

Siehe Vorbemerkung.

3. Inwieweit ist ein geändertes Anzeigeverhalten bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, etwa durch den gestiegenen Anteil angezeigter nicht deutscher Tatverdächtiger, festzustellen?

Die Verfahrens-Statistik weist einen Anstieg des Eingangs von Sexualstrafverfahren bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften im ersten Halbjahr 2016 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 aus. Eine valide Aussage über die Ursachen des Anstiegs ist ohne eine wissenschaftliche Untersuchung derzeit nicht möglich.

Presseinformation

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erstellt am:
28.10.2016

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