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Abruf der „KIP“-Mittel: Niedersachsen bundesweit in der Spitzengruppe


Niedersachsens Kommunen rufen die Fördermittel des Ersten Kapitels - KIP 1 - des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zügig ab und verbessern damit ihre Infrastruktur. Zum 7. März 2018 sind weitere 13,9 Millionen Euro an Finanzhilfen an die niedersächsischen Kommunen ausgezahlt worden – insgesamt wurden damit fast 100 Millionen Euro abgerufen. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, freut sich über diesen Zwischenstand: „Damit haben wir die 100 Millionen-Marke so gut wie geknackt. Das macht deutlich, dass unsere Kommunen das Geld sehr gut gebrauchen können, um ihre Infrastruktur in Schuss zu bringen.“ Daneben zeigt ein Blick auf die vom Bundesministerium der Finanzen kürzlich veröffentlichte Übersicht des bisherigen Mittelabrufes der einzelnen Bundesländer bis Ende 2017, dass nur sehr wenige Flächenländer bereits einen vergleichbar hohen Anteil ihrer Bundesmittel haben abrufen können.

Den niedersächsischen Kommunen stehen bis Ende 2020 insgesamt 327,5 Millionen Euro in diesem Programmteil zur Verfügung. Für 559 Einzelmaßnahmen sind bereits Mittel geflossen. Viele Vorhaben befinden sich zudem derzeit in der Umsetzung. Pistorius: „Ich gehe davon aus, dass wir mit diesem Programm ca. 2.000 wichtige Projekte in den Kommunen umgesetzt bekommen, für die sonst teilweise das Geld gefehlt hätte. Dabei sehe ich zwei wesentliche Gründe für den guten Umsetzungsstand im Land. Einerseits ist es die Tatkraft unserer Kommunen, den aufgelaufenen Investitionstau der Vergangenheit auch mit der Unterstützung der KIP-1-Mittel abzubauen. Auf der anderen Seite trägt das einfache und schlanke Verwaltungsverfahren der Landesregierung dazu bei, die Förderung unkompliziert umzusetzen.“

Für insgesamt sieben verschiedene Förderbereiche können die Mittel verwendet werden. Besonders häufig werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Schulen oder sonstiger kommunaler Infrastruktur, Projekte mit städtebaulichem Bezug sowie der Ausbau von Kindertageseinrichtungen von den Kommunen umgesetzt. Aber auch die Modernisierung von Feuerwehrgerätehäusern oder Dorfgemeinschaftshäusern sowie den Bau von Fahrradwegen als Maßnahme der Luftreinhaltung können die Kommunen mit den Finanzhilfen des Bundes durchführen.

Mit der im Sommer 2017 vom Bundestag beschlossenen Erweiterung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, steht mit KIP 2 bereits das nächste Förderprogramm für finanzschwache Kommunen in den Startlöchern. „Wir haben hierzu Ende Februar einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der nun zügig beraten werden muss. Unsere Kommunen warten auf den Startschuss“, so Pistorius.

Die positiven Erfahrungen des KIP 1 werden hierfür auch für das KIP 2 genutzt. Der Gesetzentwurf ist daher unter enger Einbindung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet worden und wird von deren Seite mitgetragen. In diesem Programmteil stehen den Kommunen im Land weitere 289 Millionen Euro an Bundesmitteln für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulinfrastruktur zur Verfügung. Innenminister Pistorius sieht in dem Programm ein wichtiges Signal: „Mit dem KIP 2 wollen wir unsere finanzschwachen Kommunen unterstützen, die Bildungsinfrastruktur weiter auf Vordermann zu bringen. Das ist gut angelegtes Geld, da wir gute Bedingungen für erfolgreiches Lernen schaffen und die Förderung letztendlich immer auch unseren Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern zugutekommt.“ Beide Programmteile zusammengenommen lösen im Bereich der Schulinfrastruktur bauliche Investitionsmaßnahmen von mindestens einer halben Milliarde Euro aus. Dies entspricht dem doppelten des Betrages, der sonst in einem Jahr von Seiten der Kommunen in die Schulen an Baumaßnahmen investiert wird.

Anlage zur Presseinformation:

Tabelle 1: Ländervergleich

KIP

Tabelle 2: Verteilung der Finanzhilfen auf die Förderbereiche in Niedersachsen zum 01.03.2018

Förderbereich

Anzahl Vorhaben

Bundesmittel

Anteil Bundesmittel

1a - Krankenhäuser

4

1.657.640,71 €

1,67%

1b - Lärmbekämpfung

1

50.138,35 €

0,05%

1c - Städtebau

92

16.207.987,95 €

16,34%

1d - Informationstechnologie

1

1.407.302,07 €

1,42%

1e - energ. Sanierung sonstiger Infrastruktur

158

20.505.585,91 €

20,67%

1f - Luftreinhaltung

13

1.650.106,75 €

1,66%

2a - Einrichtungen frühkindlicher Infrastruktur

68

9.272.553,40 €

9,35%

2b - energ. Sanierung Schulinfrastruktur

221

47.775.204,29 €

48,16%

2c - energ. Sanierung Einrichtungen der Weiterbildung

3

683.822,21 €

0,69%

2d - Modernisierung überbetriebliche Berufsbildungsstätten

0

- €

0,00%

Gesamt

561

99.210.341,64 €

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