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Gesetzliches Verbot von Gewalt verherrlichenden Spielen unerlässlich

Innenminister Bouffier, Beckstein, Gasser und Schünemann zu Killerspielen


Wiesbaden. – Der Hessische Innenminister Volker Bouffier und der Bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein fordern gemeinsam mit ihren Kollegen aus Niedersachsen Uwe Schünemann und Dr. Karl-Heinz Gasser aus Thüringen ein gesetzliches Verbot von Spielprogrammen, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen, den so genannten Killerspielen. "Wir müssen Kinder und Jugendliche vor menschenverachtenden Gewaltexzessen wie sie in diesen Spielen ermöglicht werden schützen", sagten Bouffier und Beckstein. Es sei wissenschaftlich bewiesen, dass der Konsum dieser Medien bei Kindern die Gefahr von Nachahmungstaten steigert und zur Abstumpfung gegenüber brutaler Gewalt führt. Niedersachens Innenminister Uwe Schünemann betonte in diesem Zusammenhang: "Nicht jeder, der Killerspiele auf dem Computer hat, wird zum Amokläufer. Aber die überwiegende Zahl der Amokläufer, die wir in den letzten Jahren hatten, hat solche Spiele betrieben. Es gibt also Zusammenhänge." Ein grundsätzliches Verbot sei deshalb unumgänglich, ergänzte Dr. Karl-Heinz Gasser, Innenminister von Thüringen, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Wiesbaden. "Wir müssen ein klares Zeichen setzen, dass solche Spiele mit unserem Wertesystem nicht vereinbar sind und deshalb die Herstellung und den Vertrieb solcher Spiele unter Strafe stellen", so die Unions-Minister .

Bei der Pressekonferenz hatte der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachens, Professor Dr. Christian Pfeiffer, die Forschungsergebnisse seiner Studie zu Killerspielen vorgestellt. Diese Studie hat ergeben, dass ab 16 oder ab 18 Jahren freigegebene Computerspiele sehr häufig von Kindern und

Jugendlichen gespielt werden, die deutlich jünger sind. Viele dieser Spiele sind sehr gewalthaltig. Ergebnisse der Studie sind unter anderem, dass Killerspiele zur Erhöhung der Gewaltbereitschaft führen und schulische Leistungen nachlassen.

Vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse haben die Innenminister ein Fünf-Punkte-Programm gegen Killerspiele vorgelegt:

• Im Strafgesetzbuch wird ein besonderer Straftatbestand (§ 131a StGB) geschaffen, der die Verbreitung, Weitergabe und Herstellung von Killerspielen unter Strafe stellt

• Ordnungs- und Jugendschutzbehörden und die Polizei setzen einen besonderen Schwerpunkt beim Vollzug bestehender Jugendschutzvorschriften

• Die Medienkompetenz der Kinder und Jugendliche sowie der Eltern und Lehrer wird gezielt verbessert

• Durch eine grundlegende Reform der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und ihre Zusammenarbeit mit der Bundesprüfstelle (BPjM) wird eine altersgerechte Medienfreigabe sichergestellt

• Die Verbreitung von Killerspielen im Internet wird unter anderem durch virtuelle Streifen der Polizei überwacht und verfolgt

"Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass insbesondere Killerspiele mit ihren brutalen Gewaltszenen bei labilen Charakteren stimulierende Wirkung haben", so Bouffier. Das Verbot von virtuellen Gewaltspielen sei deshalb eine logische Konsequenz aus schrecklichen Gewalttaten wie beispielsweise dem Amoklauf in Emsdetten oder vor fünf Jahren in Erfurt. "Wenn man über mehrere Stunden ständig in einer virtuellen Welt Gewalt ausübt, verringern sich die Hemmschwellen für die eigene Gewaltbereitschaft auch in der realen Welt", sagte Beckstein. Dr. Karl-Heinz Gasser, der die Ermittlung nach dem Amoklauf in Erfurt geleitet hat, ergänzte: "Der Täter hatte sich trainiert an solchen Gewaltspielen, die außerordentlich gefährlich sind aufgrund des Gewöhnungseffektes." Das Verbot im Strafgesetzbuch und im Jugendschutzgesetz zu verankern, sei der wichtigste Baustein um Spielprogramme, die grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten ermöglichen, nachhaltig aus den Kinderzimmern zu verbannen, sind sich die Innenminister einig.

Zur effektiven Bekämpfung dieser jugendgefährdenden Spiele ist nach Auffassung der Innenminister ein strafbewehrtes Verbot der Überlassung an Jugendliche unerlässlich. "Nur ein strafrechtliches Verbot schreckt ausreichend ab. Bisher droht für die Weitergabe indizierter Spiele an Kinder nur eine Geldbuße", sagte Bouffier. "Außerdem gibt erst das strafrechtliche Verbot wirksame Handhabe, entsprechende Internetangebote von den Servern zu verbannen", fügte Beckstein hinzu. Parallel dazu müsse der bisherige Bußgeldrahmen im Jugendschutz von 50.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden.

Bouffier und Schünemann plädierten dafür, über das Herstellungsverbot hinaus auch für mehr Aufklärung. Hier seien auch Eltern und Lehrer gefragt. "Dieser Entwicklung können wir nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte begegnen", so Schünemann. "Wir müssen die Medienkompetenz insbesondere auch der Lehrer und Eltern erhöhen", sprach sich Bouffier dafür aus, den Eltern und Lehrern zu zeigen, was die Kinder im Internet spielen und was sie eventuell bei älteren Freunden zu sehen bekommen. Deshalb rege er unter dem Titel "Wie schütze ich mein Kind" ein Programm gemeinsam zum Beispiel mit den Volkshochschulen an, damit Eltern auf Augenhöhe mit ihren Kindern über die Gefahren durch Gewaltmedien sprechen können, so Bouffier. Es sei ebenso wichtig, die Gefahren durch diese Killerspiele den Jugendlichen im Schulunterricht zu vermitteln. "Auf diese Weise verhindern wir, dass ein Verbot die Nutzung dieser Spiele erst interessant macht." Zudem ein direkter Zusammenhang zwischen der Nutzung dieser Spiele und den schulischen Leistungen der Kinder und Jugendlichen bestehe. "Es ist Fakt, dass die Schulnoten der Kinder, die solche Spiele nutzen, umso schlechter ausfallen je häufiger und länger sie Killerspiele nutzen und umso brutaler die Szenen sind", so Innenminister Beckstein.

Zu dem Handlungskonzept zählt auch die konsequente Umsetzung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen durch die stärkere Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und die Änderung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit dem klaren Ziel, weniger Jugendfreigaben zu erreichen. Dazu muss die vollständige Sichtung des Spiels durch die Prüfer sichergestellt sein und jeglicher Einfluss der Anbieter auf die Kennzeichnung ausgeschlossen werden. "Es kann doch kein vernünftiger Mensch verstehen, dass ein Spiel für Jugendliche freigegeben wird, weil das Blut eben nicht in rot sondern in grün spritzt", stellten die Minister klar. Aufträge wie sie laut Pfeiffers Untersuchung beispielsweise in dem Lösungsbuch für "Der Pate" (electronic arts) stehen: "Töte ihn nicht gleich, sondern lass ihn langsam ausbluten. Wie ein Schwein…" seien unerträglich.

"Wir brauchen gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen bei der Selbstkontrolle, eine forcierte Unterstützung der Lehrer und Eltern im Umgang mit elektronischen Medien und ein strafbewehrtes Verbot solcher Spiele, damit Gewalt verherrlichende Szenen und Texte für immer aus den Kinderzimmern und von den Computerbildschirmen verschwinden", betonten die Innenminister abschließend.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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