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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport: Förderer und Partner des Sports

Die Förderung des in Vereinen und Verbänden organisierten Sports ist ein Schwerpunkt der Sportpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Sie basiert auf dem Niedersächsischen Sportfördergesetz (NSportFG), das dem Landessportbund (LSB) und den in ihm zusammengeschlossenen Sportorganisationen und -vereinen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung gibt.

Ab 2020 fließen jährlich 35,2 Millionen als Finanzhilfe an den LSB. Darüber hinaus erhält der LSB am Ende eins Jahres 25 % von den Mehreinnahmen aus den Glücksspielabgaben als Finanzhilfe – seit 2013 waren das rd. 42 Millionen Euro.

Diese Sportfördermittel werden im Rahmen der im § 4 NSportFG vorgegebenen Zwecke und der in der Niedersächsischen Sportförderverordnung (NSportFVO) festgelegten Min­dest- und Höchstanteile auf der Grundlage von Sportförderungsrichtlinien, die sich der LSB für seine verschiedenen Förderbereiche gegeben hat, verausgabt; sie fließen vor allem in Maßnahmen des Breitensports (u. a. Übungsleiterbezuschussung), des Leistungssports, der Lehrarbeit (Aus- und Fortbildung der sportfachlichen Mitarbeiter), in die Förderung des Ver­einssportstättenbaus (Neubau-, Erweiterungs-, Instandsetzungsmaßnahmen), in den Betrieb und die Unterhaltung der Akademie des Sports und anderer Sportlehrstätten sowie in die Finanzierung der Sporthilfe.

Darüber hinaus hat der Sport in Niedersachsen durch Gesetz vom 21.11.1997 auch Auf­nahme als Staatsziel in die Niedersächsische Verfassung gefunden, wodurch die Förderung des Sports den Rang einer öffentlichen Aufgabe erhalten hat, die vom Land und den Kommu­nen wahrzunehmen ist.

Das Verhältnis zwischen öffentlicher Sportverwaltung und Sportselbstverwaltung ist durch Respektierung der Freiheit und Eigenverantwortlichkeit der Sportorganisation sowie konstruktiver partnerschaftlicher Zusammenarbeit gekennzeichnet.

Bewusst hat die Landesregierung die Sportförderung in die Hand der Sportselbstverwaltung gegeben. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport legt im Einvernehmen mit der Sportorganisation Förderschwerpunkte fest. Dieses partnerschaftliche System hat sich in der Vergangenheit bewährt. Eindrucksvoller Beweis für die Wirksamkeit der öffentlichen Sportförderung in Verbindung mit der Arbeit der Sportvereine und Sportverbände sind die hohen Mitgliederzahlen im Sport.

Niedersächsisches Sportfördergesetz

Niedersächsische Sportförderverordnung

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