Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Ausländer- und Asylrecht

Das Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.

Wesentliche gesetzliche Grundlage bildet das seit dem 01. Januar 2005 geltende Aufenthaltsgesetz, das in erster Linie den Zweck der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung verfolgt, sowie die hierauf erlassenen Rechtsverordnungen (insbesondere die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung).

Das Aufenthaltsgesetz regelt neben der Einreise und dem Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaatsangehörige) ebenfalls ihren Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen sowie zur Erwerbstätigkeit. Es beinhaltet die gesetzliche Verankerung von Integrationsmaßnahmen für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Darüber hinaus ging mit diesem Gesetz eine Neugestaltung der bislang bestehenden Aufenthaltstitel einher.

Regelungen bezüglich der Einreise und des Aufenthaltes von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) befinden sich dagegen im Freizügigkeitsgesetz/EU.

Die Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen für die in Niedersachsen lebenden rund 773.000 ausländischen Staatsangehörigen (Stand: 31. Oktober 2017) obliegt 53 kommunalen Ausländerbehörden sowie der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Zur einheitlichen Rechtsanwendung hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift erstellt, die im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 62/63 vom 02. November 2009 (Seite 1269) veröffentlicht wurde.

Informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten über die vielschichtigen Facetten des Ausländerrechts.

Ausländerrecht in Niedersachsen
Download Acrobat Reader

Zum Betrachten der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollte dieser bei Ihnen nicht installiert sein, so können Sie ihn auf den Internetseiten des Anbieters kostenlos auf Ihren Rechner herunterladen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln