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Erstaufnahme und Registrierung

In Niedersachsen werden Asylsuchende oder unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer in den sechs Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Bad Fallingbostel, Bramsche, Braunschweig, Friedland, Oldenburg und Osnabrück aufgenommen.

Die Standorte Bad Fallingbostel und Bramsche sind sogenannte Ankunftszentren, in denen die LAB NI gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Aufnahme, Registrierung, medizinische Erstuntersuchung und das Asylverfahren durchführt.

Bei der Registrierung werden die Fingerabdrücke der aufzunehmenden Person gespeichert und mit polizeilichen und nachrichtendienstlichen Datenbanken abgeglichen. Anschließend werden die persönlichen Daten in der Niedersächsischen Ausländersoftware (NIAS) für die Belange der LAB NI und im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Das AZR ist ein bundesweites Kerndatensystem, in dem die wichtigsten Informationen gespeichert werden. Hierauf greifen zum Beispiel die niedersächsischen Kommunen, in die die Ausländerinnen und Ausländer nach ihrem Aufenthalt in der LAB NI verteilt werden, für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Ausländerbehörden zu.

Im Anschluss an die Registrierung der Ausländerin oder des Ausländers wird eine medizinische Erstuntersuchung durchgeführt, um den Gesundheitszustand sowie ggf. medizinische Behandlungsbedarfe frühzeitig festzustellen und entsprechend darauf reagieren zu können. Darüber hinaus führen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der LAB NI sogenannte Erstgespräche, um die Abläufe am Standort zu erläutern und beispielsweise besondere Betreuungsbedarfe der Asylsuchenden zu erfragen.

Schließlich bekommen die registrierten Personen ihren Platz in einem Zimmer der Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen, in dem sie für die Dauer des erforderlichen Verfahrens wohnen werden. Ausländerinnen und Ausländer aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (siehe § 47 Abs. 1a AsylG) sind verpflichtet, bis zur Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag bzw. im Falle der Ablehnung desselben bis zu ihrer Ausreise in der LAB NI zu wohnen.

Im Anschluss daran können die Asylsuchenden beim BAMF auf dem Gelände des LAB NI-Standortes ihren Asylantrag stellen und es erfolgt die Anhörung. Sofern ein passender Dolmetscher hinzugezogen werden muss, wird die Anhörung binnen einer Woche durchgeführt.


  Bildrechte: Rainer Sturm / pixelio / www.pixelio.de
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