0041 - Kabinett beschließt Einbringung des Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) in den Niedersächsischen Landtag .pdf
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0041- Anlage - geplante Verteilung 600 Mio. Pakt für Kommunalinvestitionen.pdf
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Die Landesregierung hat am 29.07.2025 einen Gesetzentwurf zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) sowie dessen Einbringung in den Landtag unter direkter Überweisung in den Innenausschuss beschlossen.
Mit dem Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes soll die vereinfachte Verteilung und der vereinfachte Abruf von Fördermitteln Kommunen ermöglicht werden. Dadurch, dass das Förderverfahren nach § 44 der Landeshaushaltsordnung und ihren dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften für nicht anwendbar erklärt wird, schafft die Landesregierung die landesgesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass den kommunalen Fördermittelempfängern vorrangig pauschalierte oder budgetierte zweckgebundene Förderungen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Durch ein schlankes und bürokratiearmes Verwendungsnachweisverfahren können die Verwaltungen von Land und Kommunen erheblich entlastet werden.
Über dieses bundesweit in der Form einmalige und unbürokratische Verfahren wird unter anderem der sog. Pakt für Kommunalinvestitionen abgewickelt werden.
Weitere Informationen können Sie der anliegenden Presseinformation entnehmen.