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Niedersächsisches Kommunalfördergesetz

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 18. November 2025 das Gesetz zur vereinfachten Bereitstellung und Auszahlung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die vereinfachte Verteilung und der vereinfachte Abruf von Fördermitteln an ausschließlich kommunale Fördermittelempfänger ermöglicht. Mit dem Gesetz wurden die landesgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass den kommunalen Fördermittelempfängern vorrangig pauschalierte oder budgetierte zweckgebundene Förderungen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Durch ein schlankes und bürokratiearmes Verwendungsnachweisverfahren werden die Verwaltungen von Land und Kommunen erheblich entlastet.

Über dieses bundesweit in der Form einmalige und unbürokratische Verfahren wird unter anderem der sog. Pakt für Kommunalinvestitionen abgewickelt werden.

Weitere Informationen können Sie der anliegenden Presseinformation entnehmen.



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