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Haushalt

Eine erfolgreiche, moderne und zukunftsfähige sowie strategisch ausgerichtete Polizei benötigt Geld. Der Polizei Niedersachsen steht ein jährliches Finanzvolumen von rd. 1,54 Milliarden Euro zur Verfügung, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Dies entspricht ca. 57 Prozent der Gesamtausgaben des Ministeriums für Inneres und Sport. Die Finanzmittel werden für die im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen definierten Kernaufgaben der Polizei Niedersachsen verwendet. Dies sind die Gefahrenabwehr, die Kriminalitätsbekämpfung, die Verkehrssicherheitsarbeit, die Einsatzbewältigung sowie die Präsenz und Bürgernähe. Auch im Haushaltsplan enthalten, jedoch gesondert ausgewiesen, sind darüber hinaus die Ausgaben für die Einführung und den Betrieb des Digitalfunks, für Sondereinsätze der Polizei wie zum Beispiel die Begleitung von Demonstrationen oder Einsätze im Rahmen von Fußballspielen. Für die polizeiliche Informations- und Kommunikationstechnik sind die so genannten Haushaltsmittel unter anderem für den Einsatz im Bereich Cybercrime vorgesehen.

Den niedersächsischen Polizeibehörden sowie der Polizeiakademie Niedersachsen wird jeweils zu Beginn eines Jahres ein Budget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage haben die Bedarfsträger, also die Polizeibehörden und die Polizeiakademie, die Möglichkeit, im Bereich der Sach- sowie Investivausgaben über die Verwendung der Haushaltsmittel selbst zu entscheiden. Sachausgaben umfassen beispielsweise Büromaterial, Mieten oder Kraftstoffe. Unter Investitionen sind zum Beispiel Streifenwagen oder auch Diensthunde und -pferde zu verstehen. So können die zur Verfügung stehenden Finanzmittel entsprechend der bestehenden landesweiten Bedarfe möglichst effektiv vor Ort eingesetzt werden.

Der Haushaltsplan für das jeweils kommende Haushaltsjahr wird bereits ein Jahr im Voraus aufgestellt. Darüber hinaus werden weitere drei Jahre im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beplant. Die Abteilung 2, das Landespolizeipräsidium, im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erhebt dazu von den Polizeibehörden und der Polizeiakademie die zu erwartenden Mehr- und Minderbedarfe für bestehende, neue oder wegfallende Aufgaben. Darüber hinaus werden auch die in Folge von Gesetzesänderungen bedingten geänderten Bedarfe in der Planung berücksichtigt.

Im Aufstellungsverfahren wird in mehreren Etappen mit dem Finanzministerium über die angemeldeten Haushaltsmittelbedarfe verhandelt. Nach Abschluss der Verhandlungen beschließt der Landtag mit dem Haushaltsgesetz auch den Haushaltsplan.


Haushalt der Polizei Niedersachsen
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