Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Geldwäsche-Finanzermittlungen

Eine Vielzahl krimineller Aktivitäten sind eng mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung verknüpft. Die illegal erlangten Vermögenswerte werden hierzu dem legalen Wirtschaftskreislauf zugeführt, also dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen, um dem Täter anschließend als erklärbare und scheinbar legale Vermögenswerte zur Verfügung zu stehen. Geldwäsche ist dabei nicht nur wesentlicher Bestandteil der Organisierten Kriminalität, sondern seit der Gesetzesreform des § 261 StGB im März 2021 mit der Entfernung des Vortatenkatalogs nun auch Anknüpfungspunkt zu nahezu allen anderen Bereichen des polizeilichen Arbeitsalltages.

Die Geldwäschebekämpfung in Deutschland erfolgt über Finanzermittlungen. Bei den verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen werden verdächtige Finanztransaktionen durch Auswertungen und Ermittlungen unabhängig von einem konkreten Grunddelikt geführt. Ziel ist die Identifizierung einer Vortat nach § 261 StGB sowie die Ermittlung der Geldflüsse. Grundlage der Ermittlungen stellen in der Regel die Geldwäscheverdachtsmeldungen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit-FIU) dar.

Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen haben hingegen zum Ziel, ihm Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte aufzuspüren und die Geldwäschehandlungen zu erkennen. Darüber hinaus können verfahrensintegrierte Finanzermittlungen für alle Deliktsfelder durch Ermittlung von Finanzströmen, wirtschaftlichen Beteiligungen sowie Firmen- und/ oder Personengeflechten dazu beitragen, die Grunddeliktsermittlungen beweiserheblich zu unterstützen und Strukturen aufzuhellen, zu erkennen und letztendlich zu zerschlagen.

Kontakt

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Landespolizeipräsidium -
Referat 23 Kriminalitätsbekämpfung
Lavesallee 6
30169 Hannover
Tel.: 0511 120-0

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln