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Verwaltungskostenrecht

Das Verwaltungskostengesetz des Bundes regelt die Bemessung, Festsetzung und Erhebung von Gebühren und Auslagen. Es enthält selbst keine Gebührentatbestände, trifft aber Regelungen für die Bemessung der Gebührenhöhe. Diese muss der Verordnungsgeber beachten, wenn in einem Fachgesetz bestimmte Amtshandlungen gebührenpflichtig gemacht werden. Weiter wird geregelt, wie im Einzelfall die Gebühr für eine bestimmte Amtshandlung berechnet und erhoben wird.

Das Gesetz wird zur Zeit novelliert. Dabei soll dem Änderungsbedarf Rechnung getragen werden, der in den fast 30 Jahren seit der Verabschiedung des Gesetzes entstanden ist. Die Novellierung dient auch der Anpassung an die Entwicklung der Rechtsprechung.

Das Niedersächsische Verwaltungskostengesetz vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172) wurde zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 03.2010 (Nds. GVBl. S. 134).

Die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO) vom 5. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171); Anlage geändert durch Verordnung vom 06.12.2010 (Nds. FVBl. S. 570).

Hinsichtlich der besonderen Gebührenordnungen in Niedersachsen wird auf den Internet-Auftritt des Niedersächsischen Finanzministeriums verwiesen.

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