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Staatssekretär Manke überreicht Förderbescheid aus Bedarfszuweisungsfonds an Stadt Alfeld (Leine): 1,5 Millionen Euro für die Erweiterung eines Feuerwehrhauses

Manke: „Mit der vorgesehenen Ertüchtigung des Feuerwehrhauses hier in Föhrste werden sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mit Blick auf die Jugendfeuerwehr nachhaltig verbessern"

Am heutigen Mittwoch (11. März 2026) überreichte der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung, Stephan Manke, der Stadt Alfeld (Leine) aus dem Bedarfszuweisungsfonds des Landes den Förderbescheid über 1,5 Millionen Euro.

Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Alfeld ist eine der begünstigten Kommunen. Sie lässt die 1,5 Millionen Euro in die Erweiterung des Feuerwehrhauses im Ortsteil Föhrste einfließen. Ziel ist es, in dem Erweiterungsbau notwendige Nebenräume wie Umkleide- und Sanitärbereiche sowie Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendfeuerwehr unterzubringen. Die übergebene Summe von 1,5 Millionen Euro stellt rund 75 Prozent des Gesamt-investitionsvolumens der Stadt Alfeld zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahme dar.

Staatssekretär Manke: „Mit der Bedarfszuweisung unterstützt das Land sehr bewusst die ehrenamtlich getragene Stuktur der Feuerwehren im Land. Mit der vorgesehenen Ertüchtigung des Feuerwehrhauses hier in Föhrste werden sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mit Blick auf die Jugendfeuerwehr nachhaltig verbessern.“

Bürgermeister Bernd Beushausen erklärt: „In Zeiten von immer mehr angespannten kommunalen Haushalten und unter Berücksichtigung, dass die Stadt Alfeld Bedarfszuweisungskommune ist, wird es ausdrücklich begrüßt, dass das Land Niedersachsen sich über die reine Bedarfszuweisung hinaus auch der Pflichtaufgabe des Brandschutzes fördernd verschrieben hat. Der Betrag von rund 1,5 Millionen Euro zur Modernisierung des Feuerwehrhauses im Ortsteil Föhrste ist nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein, sondern führt dazu, dass wir den Brandschutz in Alfeld, insbesondere in Föhrste, weiterhin auf sehr hohem Niveau zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger halten können. Persönlich bedanke ich mich ausdrücklich bei der Niedersächsischen Landesregierung im Allgemeinen und im Besonderen für die Stadt Alfeld für die weitsichtige Förderungskulisse in diesem Bereich.“

Zum Hintergrund

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2026

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