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Staatssekretär Manke überreicht Förderbescheid aus Bedarfszuweisungsfonds an Gemeinde Liebenburg: 1,6 Millionen Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses

Manke: „Mit der Bedarfszuweisung unterstützt das Land die ehrenamtlich getragene Struktur der Feuerwehr in der Gemeinde Liebenburg. Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen werden sich mit dem Neubau deutlich verbessern“

Am heutigen Dienstag (10. Februar 2026) überreichte der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Stephan Manke, der Gemeinde Liebenburg aus dem Bedarfszuweisungsfonds des Landes den Förderbescheid über 1,6 Millionen Euro.

Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Die Gemeinde Liebenburg ist eine der begünstigten Kommunen und wird die 1,6 Millionen Euro in den Neubau eines Feuerwehrhauses einfließen lassen. Ziel ist es, ein den aktuellen Normen entsprechendes Gebäude zu errichten, dass auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt. Die übergebene Summe von 1,6 Millionen Euro stellt rund 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Gemeinde Liebenburg Umsetzung des geplanten Neubaus dar.

Staatssekretär Manke: „Mit der Bedarfszuweisung unterstützt die Landesregierung die ehrenamtlich getragene Struktur der Feuerwehr in der Gemeinde Liebenburg. Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen werden sich mit dem Neubau deutlich verbessern. Dank des Neubaus des Feuerwehrhauses ist die Gemeinde Liebenburg für die Zukunft gut gerüstet. Das kommt der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zu Gute.“

Bürgermeister Alf Hesse erklärt: „Da Liebenburg erst seit letztem Jahr berechtigt ist für den Erhalt von Bedarfszuweisungen des Landes, ist das die erste Förderung dieser Art für unsere kleine Gemeinde. Die finanzielle Lage der Kommunen und die notwendigen Investitionen vor allem in den Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz stellen uns vor große Herausforderungen, die nur im gemeinsamen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden können. Von daher freut es mich sehr, dass das Land Niedersachsen die Gemeinde Liebenburg beim Neubau des Feuerwehrhauses mit der Höchstfördersumme von 1,6 Millionen Euro unterstützt und damit ein starkes Zeichen setzt.“

Zum Hintergrund

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2026

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