Artikel-Informationen
erstellt am:
14.02.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Wir wollen keine Klarnamenpflicht! Nutzerinnen und Nutzer sollen auch weiterhin Pseudonyme und Nicknames in ihren Profilen verwenden dürfen. Es geht darum, dass deren Daten hinterlegt sind und erst dann an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es zu Straftaten kommt.
Diese Pflicht zur Identifizierung verhindert aber, dass das Internet als ein rechtsfreier Raum wahrgenommen wird, in der eine Strafverfolgung ohnehin nicht zu erwarten ist. Das Internet ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und muss deshalb auch entsprechenden Regeln unterworfen werden.
Dabei ist mir wichtig, dass die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden diese Bestandsdaten nur abfragen dürfen, wenn dies für Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr, z. B. um Straftaten zu verhindern, erforderlich ist.“
Unter nachfolgendem Link können Sie die komplette Rede des Ministers aus dem Bundesrat abrufen:
https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013777