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Rede der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, in Vertretung für den Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zu TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

- Es gilt das gesprochene Wort -


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde das Sperrsystem zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem ausgeweitet. Grundsätzlich haben nun alle Veranstalter und auch Vermittler von öffentlichen Glücksspielen dieses System zu nutzen. Damit werden Spielerinnen und Spieler geschützt, die etwa aus Spielsucht oder aus Spielsuchtgefährdung an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen dürfen. Es ist notwendig, dass hier aktiver Spielerschutz erfolgt und wir besonders das Wohl und die Gesundheit des Einzelnen im Blick behalten. Aus Gründen der Spielsuchtgefährdung oder wegen Spielsucht gesperrte Spielerinnen und Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen zum Eigenschutz nicht teilnehmen.

Das wichtige Spielersperrsystem wird aktuell durch das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen betrieben. Mit dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist bislang vorgesehen, die Zuständigkeit des Landes Hessen ab dem 1. Januar 2023 auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zu übertragen. Es hat sich herausgestellt, dass dieser Vorgang so nicht sinnvoll ist: Insbesondere wäre es verwaltungsökonomisch nicht zu vertreten, die in Hessen bereits bestehende technische und personelle Infrastruktur und Organisationsstruktur neu in der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder aufzubauen.

Durch eine punktuelle Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird nun die Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei dauerhaft auf die in Hessen bereits zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde übertragen. Nachteile für den Spielerschutz sind damit nicht verbunden. Den zum Anschluss an die Spielersperrdatei Verpflichteten bleibt zudem ein aufwendiger Systemwechsel erspart.

Anrede,

ich bitte daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ratifiziert werden kann.

Vielen Dank!


Presseinformation

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erstellt am:
28.06.2022

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