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Rechtssicherheit für Flüchtlinge in Ausbildung

Minister Pistorius begrüßt Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und erlässt vorläufige Regelung für Niedersachsen


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat vorgestern (15. Juni 2015) in einem Erlass an die niedersächsischen Ausländerbehörden ausgegeben, dass jungen geduldeten Flüchtlingen für die Dauer ihrer Berufsausbildung ein Bleiberecht ermöglicht wird. Dieses Bleiberecht gilt zunächst für die Dauer des ersten Ausbildungsjahres. Sollte dieses erfolgreich absolviert werden, wird für die weiteren Ausbildungsjahre eine sogenannte Ermessensduldung erteilt. Damit hat das Innenministerium bereits eine Erlassregelung im Sinne des Vorschlags von Bundearbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht, die sich für ein dauerhaftes Bleiberecht für ausgebildete Flüchtlinge einsetzt. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius begrüßt diesen Vorstoß und möchte mit dem aktuellen Erlass das Bleiberecht zumindest für die Ausbildungszeit gewährleisten.

„Es ist wichtig, dass für junge Flüchtlinge, die arbeiten und lernen wollen, und deren Ausbildungsbetriebe Rechtssicherheit und Verlässlichkeit geschaffen wird. Für Niedersachsen haben wir dafür bereits jetzt die Weichen gestellt.“

Denn im Hinblick auf das in wenigen Wochen beginnende neue Ausbildungsjahr dränge die Zeit für eine Lösung, so Pistorius. Die niedersächsischen Ausländerbehörden sind deshalb bereits angewiesen worden, jungen geduldeten Flüchtlingen durch Erteilung bzw. Verlängerung der Duldung die Aufnahme und Fortführung einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

Hintergrund ist ein umfangreiches Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsrechts, das voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte der Bundesrat im Frühjahr Forderungen aus der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit bei der Begründung von Berufsausbildungsverhältnissen mit Asylsuchenden und Geduldeten aufgegriffen und daraufhin eine Regelung verlangt, nach der Geduldete für die Dauer einer aufzunehmenden oder bereits aufgenommenen Berufsausbildung ein Aufenthaltsrecht erhalten sollen.

Die Bundesregierung hatte sich gegenüber dieser Forderung offen gezeigt und eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt, die zumindest eine Duldung für die Dauer der Berufsausbildung ermöglicht.

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erstellt am:
17.06.2015

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