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Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Erneut weniger Taten und geringere Kriminalitätsbelastung bei weiterhin hoher Aufklärungsquote

Behrens: „Niedersachsen ist im vergangenen Jahr noch sicherer geworden. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt Auffälligkeiten in einzelnen Phänomenbereichen und wir dürfen uns auf dem insgesamt positiven Trend nicht ausruhen“


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat heute (16.03.2026) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 vorgestellt.

Die wesentlichen Kennzahlen der PKS zeigen dabei erneut eine positive Entwicklung:

  • Die Aufklärungsquote befindet sich mit 62,72 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau.
  • Die polizeilich registrierten Straftaten nehmen im Jahr 2025 wiederholt um 4,28 Prozent ab.
  • Auch die Kriminalitätsbelastung sinkt: Die sogenannte Häufigkeitszahl (Taten pro 100.000 Einwohner) liegt bei 6.329 und damit auf dem drittniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Lediglich in den „Corona-Jahren“ 2020 und 2021 war die Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen geringer.
Ursächlich für den Rückgang der Gesamtfallzahl sind Abnahmen in nahezu allen Hauptgruppen der PKS, wie den Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit sowie bei Diebstahlsdelikten, Vermögens und Fälschungsdelikten und Verstößen gegen strafrechtlichen Nebengesetze. Bei Letzteren hat sich insbesondere die Teillegalisierung von Cannabis deutlich auf die Entwicklung der Fallzahlen ausgewirkt.

Innenministerin Behrens erklärt zur PKS 2025: „Niedersachsen ist im vergangenen Jahr noch sicherer geworden: Für das Jahr 2025 verzeichnen wir weniger Straftaten, eine geringere Häufigkeitszahl und eine weiterhin hohe Aufklärungsquote. Wir können davon ausgehen, dass sich Niedersachsen mit der gesunkenen Kriminalitätsbelastung und stabilen Aufklärungsquote auch im vergangenen Jahr in einer vorderen Position im Ländervergleich wiederfinden wird. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt Auffälligkeiten in einzelnen Phänomenbereichen und wir dürfen uns auf dem insgesamt positiven Trend nicht ausruhen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Messerangriffe und Häusliche Gewalt. Zur Verhinderung schwerer zielgerichteter Gewaltstraftaten implementieren wir ein Konzept zur Früherkennung und ein Bedrohungsmanagement. Dabei investieren wir in erheblichem Umfang personelle Ressourcen und stärken die Netzwerkarbeit mit anderen Behörden und Institutionen.“


Stagnation der Zahlen bei Häuslicher Gewalt

Der Begriff „Häusliche Gewalt“ bezeichnet keine einzelne Straftat, sondern ein Kriminalitätsphänomen, das verschiedene Delikte in unterschiedlichen Konstellationen umfasst – von Sachbeschädigung bis hin zu Mord.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 32.540 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Stagnation der Fallzahlen registriert (minus 0,02 Prozent; 2024: 32.545 Fälle). Primär ursächlich für dieses weiterhin hohe Niveau sind die Entwicklungen bei den einfachen Körperverletzungen.

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 19.136 Körperverletzungen, davon 3.159 gefährliche und schwere Körperverletzungen. 2025 wurden zudem 4 vollendete sowie 17 versuchte Morde und 9 vollendete sowie 29 versuchte Totschlagsdelikte im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Dies stellt insgesamt zwar einen erfreulichen Rückgang von 83 auf 59 Taten dar, ist aber trotzdem keinesfalls beruhigend. Immer noch findet in Niedersachsen statistisch betrachtet jede Woche mindestens ein versuchtes oder gar vollendetes Tötungsdelikt im Kontext Häuslicher Gewalt statt.

Zur Verbesserung der Bekämpfung Häuslicher Gewalt legt die Polizei Niedersachsen mit ihren Netzwerkpartnern hierauf einen besonderen Fokus. Durch verschiedene, aufeinander aufbauende Handlungskonzepte und eine enge Zusammenarbeit mit den Netzwerk- und Kooperationspartnern wird sichergestellt, dass Betroffene bestmöglich geschützt und Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden können. Gemeinsam arbeiten alle Akteure daran, die Unterstützungsstrukturen stetig weiterzuentwickeln und professionell auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Auch vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in den Landtag eingebracht.

Dieser sieht unter anderem die Ausweitung des Instruments der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) auf Fälle Häuslicher Gewalt vor. Mit dieser soll im NPOG ein wirksames Instrument geschaffen werden, um in Hochrisikofällen Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Neben der Überwachung der Täter sollen auch Betroffene – mit deren Einverständnis – mit technischen Mitteln zur Vorwarnung ausgestattet werden können.

Darüber hinaus befindet sich derzeit – nach wiederholten Forderungen der Bundesländer – ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.

Innenministerin Behrens: „Die Zahlen sind erschütternd und zeigen, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft stattfindet. Wir dürfen nicht zulassen, dass Betroffene allein gelassen werden. Die Bekämpfung der Häuslichen Gewalt ist dabei auch eine Frage der Inneren Sicherheit – sie betrifft die Stabilität unseres Zusammenlebens und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Niedersachsen setzt deshalb auf eine Kombination aus konsequenter Strafverfolgung, Prävention und innovativen Hilfsangeboten. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem ‚Spanischen Modell‘ schaffen wir im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ein wirksames Instrument, um Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen: Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel! Sie wird aufgrund der hohen rechtlichen Hürden für ihren Einsatz auch künftig nur in vergleichsweise wenigen, sehr schweren Fällen zum Einsatz kommen dürfen. Ich warne deshalb sehr entschieden davor, so zu tun, als könnten wir ein so massives und so tief in unserer Gesellschaft verankertes Problem mit der rechtlichen Befugnis zum Einsatz der elektronischen Fußfessel ganzheitlich lösen.“


Gestiegene Fallzahlen bei Messerangriffen

Seit dem 1. Januar 2020 werden Messerangriffe bundesweit in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik als „Phänomen“ erfasst. Messerangriffe im Sinne der PKS-Erfassung sind solche Straftaten, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Hingegen reicht das bloße Mitführen eines Messers nicht für eine Erfassung als Messerangriff aus.

Im Bereich der Messerangriffe steigt die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr (+4,26 Prozent von 3.055 auf 3.185 Fälle) und hat somit einen neuen Höchststand erreicht. Damit weicht dieser Bereich vom Trend der Gesamtkriminalität (-4,28 Prozent) und der Opfer- /Gewaltdelikte (-1,34 Prozent) ab.

Bedrohungen steigen weiter an (+15,17 Prozent, +229 von 1.510 auf 1.739) und machen mehr als die Hälfte der 3.185 Messerangriffe aus (54,60 Prozent, Vorjahr 49,43 Prozent). Dagegen ist bei den gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikten ein Rückgang betreffend der Messerangriffe festzustellen (-12,76 Prozent, -112 von 878 auf 766).

In Niedersachsen waren bis Anfang 2024 kaum Waffen- und Messerverbotszonen nach § 42 WaffG ausgewiesen. Inzwischen wurde die bereits vorhandene Waffen- und Messerverbotszone in der Landeshauptstadt Hannover räumlich und zeitlich erheblich ausgeweitet. In den Städten Braunschweig, Göttingen, Osnabrück und Wolfsburg wurden entsprechende Zonen neu eingerichtet.

Als weitere Maßnahme wird das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) ein landesweites Verbot zum Führen von Waffen und Messern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erlassen. Die entsprechende Verordnung des MI wird zeitnah in Kraft treten. Die Verordnung verbietet das Führen von Waffen und Messern in allen geschlossenen Bereichen des Öffentlichen Personennahverkehrs in Niedersachsen. Erfasst sind alle Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen und Fähren sowie Gebäude, Bahnsteige und Unterführungen. Das Verbot gilt für alle Waffen nach dem Waffengesetz und alle Messer, auch Taschenmesser.

Es wird dabei gezielte Ausnahmen, z. B. für Einsatzkräfte, Sicherheitsdienste, Handwerkerinnen und Handwerker, Inhaber bestimmter waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie das nicht zugriffsbereite Befördern geben. Alltagsnutzungen – etwa das Schälen eines Apfels – bleiben erlaubt, sofern das Messer nur unmittelbar zweckbezogen genutzt wird.

Präventive Maßnahmen zur Entgegnung von Kriminalitätsphänomenen setzen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse voraus. In diesem Zusammenhang werden derzeit Forschungsprojekte im Landeskriminalamt Niedersachsen durchgeführt.

Dazu gehört das Projekt „Kriminalitätsanalyse, Nachhaltige Interventionen, Fallanalysen, Eskalationsvermeidung bei Messerangriffen (KNIFE)“. Dessen Ziel ist es, die Ursachen für den deutlichen Anstieg von Messerangriffen wissenschaftlich zu beleuchten, deren Auswirkungen auf Betroffene darzustellen und die Entwicklung solcher Taten im Kontext aktueller gesellschaftlicher Krisen zu analysieren. Dabei werden Täter-Opfer-Beziehungen, Tatorte und Motivlagen untersucht.

Zudem werden Polizeieinsätze systematisch ausgewertet, in denen Beamtinnen und Beamte mit messertragenden Personen konfrontiert waren. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen können beispielsweise Handlungsempfehlungen für die Aus- und Fortbildung entwickelt werden (z. B. polizeiliches Verhalten bei Vorfällen mit Messereinsatz).

Niedersachsens Innenministerin: „Im Bereich der Messerangriffe steigen die Fallzahlen gegen den Gesamttrend der PKS. Die Konsequenz liegt für mich auf der Hand: Wir müssen repressiv mit aller Konsequenz gegen Messerangriffe vorgehen und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch präventiv weiter stärken. Dazu gehört unter anderem die konsequente Einführung, Ausweitung und Durchsetzung von Waffen- und Messerverbotszonen – auch im ÖPNV. Es gilt, die Präsenz von Messern im öffentlichen Raum so weit wie möglich zu reduzieren und den Missbrauch zu verhindern. In den Köpfen insbesondere junger Männer muss ankommen, dass ein Messer kein Statussymbol ist, das man zur Selbstbestätigung mit sich führt. Für Gewaltkriminalität jeglicher Form darf es keine Toleranz geben, erst recht nicht, wenn es um den Einsatz von Waffen geht!“


Weniger Kriminalität durch junge Menschen

Die Gesamtzahl der aufgeklärten Fälle, zu denen junge Menschen im Alter von unter 21 Jahren als Tatverdächtige oder Beschuldigte ermittelt wurden, ging im Berichtsjahr 2025 weiter zurück.

Die Anzahl der aufgeklärten Fälle mit jungen Tatverdächtigen im Alter von unter 21 Jahren liegt 2025 bei 56.643 Fällen. Im Vorjahr waren es 62.734 Fälle. Der Höchstwert des Zehnjahresvergleichs liegt im Jahr 2016 bei 70.042 Fällen. Rückgänge vollziehen sich sowohl bei tatverdächtigen Kindern, Jugendlichen als auch bei Heranwachsenden.

Die nach der Corona-Pandemie zunächst jährlich verzeichneten Anstiege setzen sich damit nun im zweiten Jahr in Folge nicht fort. Hervorzuheben ist dabei die Entwicklung bei der Altersgruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren. Für diese Altersgruppe wird durch das erneute Sinken der Fallzahlen um -9,15 Prozent im vergangenen Jahr wiederholt ein historischer Tiefststand registriert.

Rückgänge der Zahlen junger Tatverdächtiger sind insbesondere bei den jugendtypischen Delikten Diebstahl und Sachbeschädigung zu erkennen. Auch bei den Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit zeigt sich erstmals wieder ein Rückgang bei den registrierten jungen Tatverdächtigen. Bei den Raubdelikten rangiert die Zahl junger Tatverdächtiger im Alter von unter 21 Jahren in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Behrens: „Die Kinder- und Jugendkriminalität haben wir weiterhin sehr genau im Blick. Auch wenn die Gesamtfallzahlen zu jungen Tatverdächtigen im Vorjahresvergleich erneut rückläufig sind, dürfen wir in diesem Phänomenbereich keineswegs nachlassen. Prävention und frühe Intervention in einem ganzheitlichen, ressortübergreifenden Ansatz sind entscheidend, um junge Menschen vor kriminellen Karrieren zu bewahren und unsere Gesellschaft nachhaltig zu schützen. Unsere Polizei ist dabei bereits ausgesprochen aktiv, aber sie wird diese Aufgabe nicht allein bewältigen können. Prävention beginnt zu Hause, in der Familie und sie muss in den Kitas und Schulen, in unseren Vereinen und Parteien gelebt werden.“


Leicht gestiegener Anteil von Nichtdeutschen Tatverdächtigen

Die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen (DTV) hat im Vergleich der Jahre 2024 / 2025 um 3,13 Prozent abgenommen (-4.634, von 148.015 auf 143.381).

Im vergangenen Jahr wurden 73.268 Nichtdeutsche Tatverdächtige (NDTV) registriert, dies entspricht einem Anteil von 33,82 Prozent (Vorjahr: 33,40 Prozent) an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen. Bleiben die ausländerrechtlichen Verstöße unberücksichtigt, ergibt sich eine Anzahl von 64.329 NDTV (2024: 69.166, -4.837, -6,99 Prozent), mit einem Anteil von 32,09 Prozent (2024: 31,86 Prozent) an den Gesamt-Tatverdächtigen.

Damit ist diese Personengruppe im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung in der PKS überrepräsentiert. Hier sind hohe absolute Zunahmen insbesondere bei Rumänien im Vergleich zum Vorjahr festzustellen (+218, von 6.822 auf 7.040 TV).

Zu den am häufigsten vertretenen Nationalitäten zählen Syrien (-313, von 7.265 auf 6.952 TV) und Polen (-602, von 6.298 auf 5.696 TV), wobei im Vergleich zu 2024 Rückgänge festzustellen sind.

Tatverdächtige Flüchtlinge (16.948 Personen), die als Teilmenge in der Gruppe der Nichtdeutschen enthalten sind und die in der PKS über den Aufenthaltsanlass abgebildet werden, weisen eine Abnahme von 3,25 Prozent (569 Personen) auf. Ähnlich sieht die Entwicklung bei den tatverdächtigen Flüchtlingen aus, wenn die ausländerrechtlichen Verstöße ausgeklammert werden – auch hier sind aktuell Abnahmen um 14,38 Prozent (- 1.812 Personen auf insgesamt 10.790 tatverdächtige Flüchtlinge) zu verzeichnen. Innerhalb der NDTV stellen die tatverdächtigen Flüchtlinge einen Anteil von 23,13 Prozent dar – im Vergleich zum Vorjahr bewegt sich dies auf einem ähnlichen Niveau (23,60 Prozent).

Unter Nichtberücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße beträgt der Anteil der tatverdächtigen Flüchtlinge an der Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen 16,77 Prozent (2024: 18,22 Prozent).

Niedersachsens Innenministerin: „Um es ganz klar zu sagen: Kriminalität ist keine Frage der Nationalität! Das Risiko straffällig zu werden, wird insbesondere von sozioökonomischen Faktoren beeinflusst. dennoch stellen wir fest: Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen sind auch solche, die als Geflüchtete zu uns gekommen sind. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, dass der Bund seinen Ankündigungen Taten folgen lässt und es in der jüngeren Vergangenheit häufiger gelungen ist, Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien zurückzuführen. Alle Innenministerinnen und -minister der Länder hatten dies über die Parteigrenzen hinweg seit langem gefordert. Niedersachsen wird sich daher auch künftig an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, wenn der Bund uns die Gelegenheit dazu bietet. Denn: Wer in Deutschland schwere Straftaten verübt, darf nicht länger erwarten, dass ihm hier Schutz gewährt wird und muss das Land wieder verlassen. Das ist schlicht im Interesse aller, die hier friedlich und sicher leben möchten, ganz unabhängig von ihrer Herkunft. Wir werden mit Blick auf Rückführungen deshalb weiterhin diejenigen priorisieren, die hier straffällig geworden sind.“


Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die PKS

Für das Jahr 2024 ist keine valide PKS-Datenbasis zu den Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis vorhanden, da das Konsumcannabisgesetz (KCanG) unterjährig verabschiedet wurde (01.04.2024) und Verstöße gegen das KCanG und das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) bis zur Einführung der detaillierten PKS-Deliktschlüssel zum 1. Januar 2025 unter verschiedensten PKS-Deliktschlüsseln erfasst werden mussten. Eine umfassende valide Bewertung der Entwicklung der Fallzahlen wird somit erst in den kommenden Jahren möglich sein.

Ein kursorischer Überblick über die Entwicklung der Cannabisdelikte vor und nach der Teillegalisierung lässt sich jedoch ableiten. Dabei kann festgestellt werden, dass durch die Entkriminalisierung konsumnaher Cannabisdelikte für 2025 ein erneuter deutlicher Rückgang von mehr als 50 Prozent bei polizeilich bekannt gewordenen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang von Cannabis zu verzeichnen ist.

Diese Entwicklung wird allerdings nicht nur positiv bewertet. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der mit der Teillegalisierung noch gewachsene Cannabis-Bedarf weder durch den Eigenanbau, noch durch die Anbau-Vereinigungen gedeckt werden kann.

Dies bestätigt der erste Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vom 29. September 2025. Dieser zeigt, dass die mit dem Gesetz verfolgten Ziele – insbesondere die Verdrängung des Schwarzmarktes, die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und die Stärkung des Jugendschutzes – bislang nicht erreicht wurden.

Es ist deshalb naheliegend, dass die Beschaffung zu einem großen Teil weiterhin auf dem illegalen Markt erfolgt. Einblicke dazu zu erlangen ist allerdings nach der Teillegalisierung ungleich schwerer geworden, weil der Polizei sehr häufig der Verfahrenseinstieg fehlt, der in der Vergangenheit sehr häufig über konsumnahe Delikte erfolgte.

Ungeachtet der Teillegalisierung bleibt der Drogenmarkt auch weiterhin ein lukrativer Markt für Kriminelle, die bestrebt sind, ihre Einnahmequellen zu behaupten bzw. auszuweiten.

Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens: „Nach allem, was wir wissen, müssen wir trotz rückläufiger Fallzahlen in der PKS nach wie vor von einer hohen Drogenverfügbarkeit auch in Niedersachsen ausgehen. Der erste Evaluationsbericht zum KCanG deckt wie erwartet die Schwächen der Gesetzgebung auf: Der mit der (Teil)- Legalisierung noch gewachsene Bedarf nach Cannabis kann weder durch den Eigenanbau, noch durch die Anbau-Vereinigungen gedeckt werden. Es ist deshalb naheliegend, dass die Beschaffung auch im Bereich von Cannabis zu einem großen Teil weiterhin auf dem illegalen Markt erfolgt. Es wäre naiv anzunehmen, dass langjährige, professionelle Akteure ihre Aktivitäten nach der (Teil-) Legalisierung von Cannabis eingestellt haben, das Gegenteil dürfte der Fall sein. Hinzu kommt, dass es für die Polizei zunehmend schwerer wird, Einblicke in die kriminellen Strukturen zu erlangen. Ich erwarte daher vom Bund, dass die weitere Evaluation vor diesem Hintergrund sehr ernsthaft betrieben wird und die Erfahrungen aus der Praxis auch tatsächlich in eine Anpassung der Rechtslage münden. Dabei gilt es aus meiner Sicht insbesondere die derzeit viel zu hohen Mengen beim erlaubten privaten Besitz von Cannabis deutlich abzusenken.“


Neues Rahmenkonzept Früherkennung- und Bedrohungsmanagement (FEBM)

Insbesondere die frühzeitige Erkennung von Tatplänen und der Umgang mit potenziellen Tätern zu schweren zielgerichteten Gewaltstraftaten stellen besondere Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden dar. Unter Federführung des Landeskriminalamtes Niedersachsen wurde daher ein landeseinheitliches Rahmenkonzept entwickelt, das erstmals ein strukturiertes, phänomenunabhängiges Risikomanagement vorsieht.

Die Einführung des neuen FEBM-Konzepts ist zum 1. April 2026 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt wird es schrittweise in der Polizei Niedersachsen umgesetzt. Zu diesem Zweck richtet jede Polizeiinspektion spezialisierte Sachbearbeitungen ein; zusätzlich entsteht im Landeskriminalamt eine landesweite Zentralstelle FEBM.

Ziel des Landesrahmenkonzepts ist es, potenziell risikobehaftete Personen frühzeitig zu erkennen und damit Hinweise auf eine mögliche Amoktat, einen Anschlag oder andere schwere zielgerichtete Gewalttaten rechtzeitig wahrzunehmen.

Das Konzept stützt sich auf strukturierte Risikobewertungen, die durch interdisziplinäre Fallkonferenzen unterstützt werden. Ziel ist es, Informationen frühzeitig zu bündeln, Schutz- und Risikofaktoren abzugleichen und passende Maßnahmen einzuleiten.

Ministerin Behrens: „Niedersachsen war bisher nicht von herausragenden Anschlägen von bundesweiter oder sogar internationaler Bedeutung wie in Solingen, Mannheim, Magdeburg, Aschaffenburg oder Hamburg betroffen. Aber auch bei uns haben sich vereinzelt schwere Gewaltstraftaten bis hin zu Tötungsdelikten zugetragen. Insbesondere die frühzeitige Erkennung von Tatplänen und der Umgang mit potenziellen Tätern stellen unsere Sicherheitsbehörden dabei vor besondere Herausforderungen. Deshalb investieren wir landesweit deutlich mehr als 30 Dienstposten, die sich zukünftig disloziert und ausschließlich mit dem Thema zur Früherkennung und dem Bedrohungsmanagement befassen werden. Dort, wo Anzeichen für eine Gefährdung sichtbar werden, reagieren wir konsequent und mit allen rechtlich verfügbaren Mitteln.“

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