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Polizei Niedersachsen stärkt Demokratiearbeit: Forschungsprojekt identifiziert Optimierungspotenziale – konkrete Maßnahmen eingeleitet

Behrens: Die Polizei Niedersachsen befasst sich seit Jahren sehr intensiv und bundesweit vorbildlich mit dem Thema Diskriminierungsrisiken sowie der Stärkung der demokratischen Strukturen und Prozesse in den eigenen Reihen“

Die Polizei Niedersachsen misst der Förderung demokratischer Grundwerte sowie der kontinuierlichen Überprüfung eigener Arbeitsprozesse und Strukturen seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert bei.

Als Teil dieses stetigen Weiterentwicklungsprozesses wurde in den Jahren 2020 bis 2024 das Forschungsprojekt „Polizeipraxis zwischen staatlichem Auftrag und öffentlicher Kritik. Herausforderungen, Bewältigungsstrategien, Risikokonstellationen“ unter Verantwortung der Professoren an der Polizeiakademie Niedersachsen, Frau Dr. Astrid Jacobsen und Herrn Dr. Jens Bergmann, durchgeführt.

Im Zentrum der Untersuchungen standen nicht individuelle Einstellungen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, sondern konkrete Arbeitsprozesse und potenzielle Risiken diskriminierender Wirkungen. Über mehrere Wochen begleiteten die Forschenden Polizeikräfte aus zwölf Dienststellen in den Bereichen Einsatz- und Streifendienst, Bereitschaftspolizei und Ermittlungsbereiche.

Der Abschlussbericht identifizierte insgesamt zwölf sogenannte Risikokonstellationen bei polizeilichen Praktiken. Diese sind zwar funktional notwendig, können jedoch nach Einschätzung der Forschenden potenziell diskriminierende Effekte aufweisen.

Die Polizei Niedersachsen setzte auf Basis dieser Ergebnisse eine Landesarbeitsgruppe ein, die die Befunde kritisch analysiert und praxistaugliche Maßnahmen entwickelt hat, die geeignet sind, mögliche Diskriminierungsrisiken zu minimieren, ohne die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung einzuschränken.

Die von der Arbeitsgruppe vorgelegten Vorschläge wurden anschließend im Landespolizeipräsidium fachlich geprüft.

In Bereichen mit erkennbarem Optimierungspotenzial wurden konkrete Maßnahmen angestoßen bzw. bereits umgesetzt. Diese umfassen eine vertiefende Wissensvermittlung zu Diskriminierungsrisiken bei psychisch auffälligen Personen, die Überprüfung des Werteverständnisses von Bewerbenden in der Nachwuchsgewinnung der Polizei Niedersachsen, die Berücksichtigung aktueller und lokaler Lagebilder bei proaktiven Kontrollen, die Möglichkeit des Perspektivwechsels durch Reflexionstage mit durch Diskriminierungsrisiken betroffenen Personen, eine entsprechende Anpassung der Ausschreibungsmodalitäten für bestimmte Führungsdienstposten und nicht zuletzt die Unterstützung bei der Evaluierung von Vor- und Nachbereitung entsprechender Einsatzlagen bzw. der systemischen Polizeitrainings durch qualifiziertes Personal aus der Aus- und Fortbildung. Zu den Vorschlägen, die nicht in die Umsetzung gehen werden, gehört beispielsweise die Einführung von sogenannten Kontrollbelegen oder auch die Fokussierung auf polizeiliche Kontrollstatistiken.

Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, erklärt: „Die Polizei Niedersachsen befasst sich seit Jahren sehr intensiv und bundesweit vorbildlich mit dem Thema Diskriminierungsrisiken sowie der Stärkung der demokratischen Strukturen und Prozesse in den eigenen Reihen. Die Polizei ist ein wesentlicher Garant dafür, dass wir in Freiheit und Sicherheit leben können. Deshalb gibt es überhaupt keinen Anlass für einen irgendwie gearteten Generalverdacht gegen unsere Polizeibeamtinnen und -beamten. Die Forschungsergebnisse von Frau Dr. Jacobsen und Herrn Dr. Bergmann haben jedoch gezeigt, dass es Aspekte bei der täglichen Polizeiarbeit gibt, die dazu beitragen, dass Vorurteile und Ressentiments entstehen und sich verfestigen können.

Um diesen unterbewusst wirkenden Prozessen entgegen zu wirken, haben wir bereits in der Vergangenheit eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen ergriffen und bringen nun auf Grundlage der Empfehlungen der Landesarbeitsgruppe weitere in die Umsetzung. Mir war dabei jedoch wichtig, dass diese Maßnahmen mit den ohnehin schon sehr hohen Anforderungen an die Polizeiarbeit in Einklang gebracht werden. Auf die Umsetzung von einigen Vorschlägen, wie der Einführung von Kontrollbelegen werden wir deshalb ganz bewusst verzichten, da sie sich andernorts nicht bewährt haben oder nicht in ausreichendem Maße praxistauglich sind.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2026

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