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Pistorius: "Neue Härtefallkommission ist Meilenstein niedersächsischer Flüchtlingspolitik"

Pistorius: "Neue Härtefallkommission ist Meilenstein niedersächsischer Flüchtlingspolitik"

Innenminister Boris Pistorius hat heute die Mitglieder der neu zusammengesetzten niedersächsischen Härtefallkommission bei Ihrer ersten Sitzung berufen und begrüßt. Pistorius: "Ich freue mich, dass die Kommission in neuer Besetzung und mit deutlich erweitertem Entscheidungsspielraum die Arbeit aufnehmen kann. Für die Flüchtlingspolitik in Niedersachsen ist das ein echter Meilenstein. Der im Koalitionsvertrag versprochene Paradigmenwechsel in der Ausländerpolitik wird damit weiter konsequent umgesetzt. Wir sorgen für mehr Humanität und Gerechtigkeit bei der Entscheidung über menschliche Schicksale. Die Kommission trägt hierbei eine große Verantwortung, der sie auf Grundlage der neuen Verordnung auch nachkommen kann."

Die Härtefallkommission besteht neben der neuen Vorsitzenden Anke Breusing aus acht stimmberechtigten Mitgliedern und deren Vertreterinnen und Vertretern, die auf Vorschlag verschiedener niedersächsischer Verbände und Vereine berufen wurden. Zusätzlich wird die Beauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, mit beratender Stimme an den Sitzungen der Härtefallkommission teilnehmen. Die Härtefallkommission prüft, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt von ansonsten ausreisepflichtigen Personen in Deutschland rechtfertigen.

Die Voraussetzungen für die Arbeit der Härtefallkommission sind durch die neue Landesregierung stark verbessert worden:

  • Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder wird von acht auf neun erhöht.
  • Der Niedersächsische Flüchtlingsrat erhält ein Vorschlagsrecht für die Benennung eines stimmberechtigten Mitglieds.
  • Das Innenministerium benennt eine Ärztin oder einen Arzt aus dem öffentlichen Gesundheitswesen mit psychotherapeutischer Erfahrung im Einvernehmen mit dem Sozialministerium als stimmberechtigtes Mitglied.
  • Alle Regelnichtannahmegründe entfallen ersatzlos. Die bisher zahlreichen Nichtannahme- und Ausschlussgründe werden bis auf die rechtlich unbedingt erforderlichen Regelungen gestrichen.
  • Beim absoluten Nichtannahmegrund „strafrechtliche Verurteilungen“ wird darauf abgestellt, ob zwingende oder Regelausweisungsgründe nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegen. Diese Umstellung bewirkt, dass Verurteilungen wegen Bagatellstraftaten nicht mehr zum Ausschluss des Härtefallverfahrens führen.
  • Die bisher zu berücksichtigenden Regelausschlussgründe „Verstoß gegen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung“ sowie „fehlende Sicherung des Lebensunterhalts“ werden ebenfalls ersatzlos gestrichen.
  • Für Härtefallersuchen ist künftig die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ausreichend.

Anlage:

Zusammensetzung der Härtefallkommission

Presseinformation

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erstellt am:
19.09.2013

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