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erstellt am:
06.01.2026
Das Serviceportal Niedersachsen bietet ab sofort einen eigenen Bereich in Leichter Sprache an. Nutzerinnen und Nutzer finden dort zwölf bebilderte Themen-Cluster, die Verwaltungsleistungen verständlich und barrierefrei erklären. Die übersichtliche, vereinfachte Darstellung richtet sich an Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit einer Leseschwäche sowie Menschen, die nur wenig Deutsch verstehen. Über siebzig Texte zu Verwaltungsleistungen rund um Arbeit und Rente, Gesundheit und Pflege, Bauen und Wohnen oder auch Familie und Kind sind bisher in Leichter Sprache veröffentlicht. Weitere Leistungstexte folgen in den kommenden Monaten.
Die neue Ausrichtung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Landesredaktion Niedersachsen, verantwortlich für das Serviceportal Niedersachsen, zu finden unter https://service.niedersachsen.de, sowie dem Referat 45 – Digitale Verwaltung im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI). Die Auswahl der bislang veröffentlichten Leistungstexte folgt einer abgestimmten Priorisierung. Einerseits liegt der Fokus auf Leistungen, die häufig im Serviceportal von Nutzerinnen und Nutzer gesucht werden, andererseits werden Empfehlungen der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit Niedersachsen herangezogen.
Für das Serviceportal Niedersachsen kommen ergänzend geprüfte „Leichte Bilder“ der Lebenshilfe Bremen e.V. und des Illustrators Stefan Albers zum Einsatz. Diese Illustrationen finden sich bereits auf zahlreichen barrierefreien Plattformen, wie etwa beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) oder auch der Website der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Auf KI-generierte Bilder wurde bewusst bei der Auswahl verzichtet.
Bei den Texten setzte die Landesredaktion auf das KI-Tool SUMM-AI, welches als Large-Language-Modell (LLM) die Leistungsinhalte nach DIN SPEC 33429 in Leichte Sprache übersetzt. Dennoch bleibt menschliche Nacharbeit unverzichtbar, um klare Strukturen, inhaltliche Korrekturen und das Vereinfachen komplexer Begriffe sicherzustellen.
Die Grundlage für diese Maßnahmen bilden die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die unter anderem kurze, verständliche Sätze, klare Layouts und unterstützende Bilder vorschreibt. Damit leistet das Serviceportal Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur digitalen Barrierefreiheit im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG).