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Nachtragshaushalt 2024: Unbürokratische Hilfe für Schäden durch Hochwasser

Behrens: „Mit diesem Entwurf hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, um den betroffenen Menschen schnelle und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen“


Das sogenannte Weihnachtshochwasser 2023 hat Niedersachsen ab Ende Dezember bis in die ersten beiden Wochen des neuen Jahres in Atem gehalten. Das Hochwassergeschehen hat zu immensen Schäden in Niedersachsen geführt. Bereits Mitte Januar hat die Niedersächsische Landesregierung mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes die Voraussetzungen dafür geschaffen, die entstandenen Schäden - zumindest teilweise - zu ersetzen. Insgesamt sollen mit dem Nachtrag kurzfristig rund 110 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden.

Das Geld steht insbesondere als Hilfe für Hochwassergeschädigte, zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, zur Erstattung von Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden sowie zur Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes zur Verfügung.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Mit diesem Entwurf hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, um den betroffenen Menschen schnelle und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen. Gleichzeitig erstatten wir den Einsatzkräften von Feuerwehren und Hilfsorganisationen die entstandenen Kosten. Darüber hinaus wird ein Teil des Geldes auch zur Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen genutzt. Das Land ist und bleibt damit gut gerüstet, um auch zukünftig auf derartige Lagen, wie das Hochwasser, schnell und professionell reagieren zu können. Dafür bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich bei allen Einsatzkräften sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die spontan vor Ort mit angepackt haben! Sie alle haben deutlich gezeigt, Niedersachsen ist für solche Situation gut aufgestellt und besonders die Strukturen des niedersächsischen Katastrophenschutzes funktionieren. Die Investitionen der vergangenen Jahre haben sich ausgezahlt und konnten unmittelbar genutzt werden!“

Zu den Inhalten des MI im Einzelnen:

Im Entwurf sind bis zu 3 Mio. € für Leistungen an die an der Bekämpfung des Hochwassers beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen vorgesehen. Aktuell prüft das Land in welcher Art und Weise eine Wertschätzung gegenüber den beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen zum Ausdruck gebracht werden kann.

Des Weiteren sind insgesamt bis zu 4 Mio. € für die Erstattung an andere Bundesländer, internationale Hilfeleistung und für zentrale Landeseinheiten vorgesehen.

Bis zu 16 Mio. € sieht der Entwurf darüber hinaus für die anteilige Erstattung von Einsatzkosten der unteren Katastrophenschutzbehörden, Erstattung der Einsatzkosten der unteren Katastrophenschutzbehörden bei überörtlicher Hilfe und Erstattung der Einsatzkosten der unteren Katastrophenschutzbehörden bei Nachbarschaftshilfe ohne überörtliche Hilfe sowie Nachbarschaftshilfe durch Kreisfeuerwehrbereitschaften nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz vor.

Der in den vergangenen Jahren eingeschlagene Weg, die kommunale Vorhaltung zu stärken und Spitzen durch Landesvorhaltung abzufedern, hat sich in der Hochwasserlage abermals bewährt. Zur weiteren Stärkung des flächendeckenden Katastrophenschutzes in Niedersachsen sieht der Entwurf bis zu 10 Mio. € für den Erwerb von Einsatzmitteln und Geräten des Katastrophenschutzes für die Hochwasserbekämpfung vor. Vorgesehen ist ein Programm, bei dem jeder der 49 unteren Katastrophenschutzbehörden ein Budget angeboten wird, mit welchem aus landesseitig abgeschlossenen Rahmenverträgen für die Hochwasserbekämpfung erforderliche Ausstattung abgerufen werden kann. In Betracht kommen dabei insbesondere mobile Hochwasserschutzsysteme und Sandsackfüllanlagen. Darüber hinaus sollen die bereits vorhandenen mobilen Hochwasserschutzsysteme des Landes ergänzt sowie zentral mobile Großpumpen beschafft werden.

Für den Bereich der Entschädigungsleistungen sieht der Haushaltsplanentwurf insgesamt 55 Mio. € vor. Davon 12 Mio. € für Privathaushalte, 8 Mio. € für gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen sowie 35 Mio. € zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur einschließlich Anlagen zum Hochwasser- und Küstenschutz. Aus diesen Mitteln können aber auch Schäden an Sporthallen und Sporteinrichtungen in Vereinsträgerschaft beglichen werden.

Zur sachgerechten und zielgenauen Ausgestaltung der Hilfen hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport begonnen, die Schäden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien und unter Einbindung der Ämter für regionale Landesentwicklung systematisch zu erfassen. Auf dieser Grundlage werden dann die erforderlichen Antrags- und Abwicklungsmodalitäten für eine finanzielle Unterstützung erarbeitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2024

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