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erstellt am:
17.02.2026
Behrens: „Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen“
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat am heutigen Dienstag (17.02.2026) die Einstufung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) – Landesverband Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) bekanntgegeben.
Behrens: „Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen. Sie macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich. Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet. Sie propagiert unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft. Das ist nunmehr belegt. Die Fortsetzung der Beobachtung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz ist vor diesem Hintergrund die logische Konsequenz.“
Insgesamt wird festgestellt, dass eine rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen bildet. Die häufig in aggressiver und konfrontativer Sprache vorgetragenen verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen prägen den Charakter der Partei, der von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht wird.
Für die Einstufung der AfD zum Beobachtungsobjekt führt der Verfassungsschutz im Wesentlichen folgende Gründe im Einzelnen an:
1. Ein ethnisch-kultureller Volksbegriff bzw. ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, wie von der AfD vertreten, bilden das Kernelement einer völkisch-nationalistischen Ideologie und stehen im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
2. Die pauschale Abwertung von Menschengruppen drückt sich durch Migranten-, Asyl-, Fremden- und Queerfeindlichkeit aus und ist mit der in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verankerten Menschenwürde und den in Art. 3 GG formulierten Gleichheitsrechten unvereinbar.
3. Die Verächtlichmachung und Diffamierung des demokratischen Rechtsstaates, seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten, Institutionen sowie anderer politischer Parteien wird durch die AfD Niedersachsen fortlaufend vorangetrieben und verlässt regelmäßig den Rahmen einer auch zugespitzten Kritik. Um den demokratischen Wesenskern der Bundesrepublik Deutschland zu negieren, die Gewaltenteilung zu leugnen und das System grundlegend herabzuwürdigen, greift die AfD Niedersachsen auf eine Gleichsetzung mit nichtdemokratischen Systemen zurück.
4. Die extremistischen Teilorganisationen „Der Flügel“ und die „Junge Alternative Niedersachsen“ (JA) sind nach ihrer Auflösung personell und ideologisch in den Parteistrukturen aufgegangen.
5. Die Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen zeigen eine gezielt betriebene Vernetzung auf, die sich vorwiegend auf das breit gefächerte Spektrum der Neuen Rechten konzentriert. In dem festgestellten Umfang entfaltet die Unterstützung rechtsextremistischer Organisationen und Akteure Verfassungsschutzrelevanz.
6. Die AfD Niedersachsen bildet keinen aktiven Gegenpol zu den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei. Vielmehr unterstützt sie die extremistische Ausrichtung der AfD auf Bundesebene und wirkt an der Meinungsbildung der Gesamtpartei mit.
Die Voraussetzungen für die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt und die damit verbundene planmäßige Beobachtung und Aufklärung des niedersächsischen Landesverbandes der AfD nach § 6 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Var. NVerfSchG sind somit erfüllt.
Zudem wurde die erhebliche Bedeutung nach § 6 Abs. 6 NVerfSchG festgestellt, da die AfD Niedersachsen über einen erheblichen gesellschaftlichen Einfluss verfügt. Dies lässt insbesondere die Anwendung eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Maßnahmen zu.
„Insgesamt gewinnen die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss. Öffentlich bemüht sich die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand stellenweise um ein eher gemäßigtes Auftreten. Eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt. Vielmehr muss von einem Mittragen, Weiterverbreiten und mitunter aktiven Zugehen auf extremistische Akteure sowie auf die von ihnen vertretene Ideologie gesprochen werden“, so Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril.
Die durch den Verfassungsschutz aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelten Belege umfassen alle strukturellen Ebenen des niedersächsischen Landesverbandes: Kreisverbände, offizielle Kanäle des Landesverbandes, Abgeordnete sowie Funktionärinnen und Funktionäre.
Die neue Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist per Satzung integraler Bestandteil der Mutterpartei. Die Bildung des Landesverbands der GD steht in Niedersachen zwar noch aus, wie im Fall des Bundesverbandes ist auch hier von einer ideologischen und personellen Kontinuität zu vielen ehemaligen Mitgliedern der bis zu deren Selbstauflösung in Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuften „Junge Alternative“ auszugehen. „Die Reden der Delegierten anlässlich des Gründungskongresses Ende November in Gießen, gerade auch aus Niedersachsen, stützen diese Bewertung sehr deutlich“, so der Verfassungsschutzpräsident weiter.
Im Mai 2022 war die AfD Niedersachsen erstmalig zum Verdachtsobjekt erklärt worden (§ 7 Abs. 1 Satz 2 NVerfSchG). Nach der gesetzlich einmal möglichen Verlängerung der Verdachtsphase im Mai 2024 wäre diese spätestens im Mai 2026 beendet gewesen. Bis dahin war über die Einstufung der AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt nach § 6 NVerfSchG zu entscheiden oder die Beobachtung durch den Verfassungsschutz einzustellen. Mit der nunmehr erfolgten Einstufung zum Beobachtungsobjekt und der Feststellung der erheblichen Bedeutung kann der Verfassungsschutz Niedersachsen die Aktivitäten der AfD im Bundesland weiterhin beobachten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen treffen.
Bei der Innenministerkonferenz im Sommer vergangenen Jahres hat man sich mit Blick auf das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD darauf verständigt, die Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und das Dienstrecht sowie auf die Themen Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen zu prüfen.
Ministerin Behrens: „Ich halte ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Umgang mit Extremisten weiterhin für geboten. Die jetzige Einstufung der AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt macht aber bereits heute für Niedersachsen einen Unterschied: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Verfassungsfeinde dürfen keine Waffen besitzen und auch nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden können. Daher gilt es nun, jeden Einzelfall genau zu prüfen. Aus meiner Sicht haben wir nach der Einstufung der AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung drei ganz klare Handlungsaufträge: Wir müssen Extremisten entlarven, wir müssen sie entwaffnen und wir müssen sie aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Demokratie und unsere von der Achtung der Grundwerte getragene Gesellschaft destabilisiert und umgekrempelt wird.“
Zur Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erklärt die niedersächsische Innenministerin: „Die AfD ist kein niedersächsisches Phänomen, sie agiert im gesamten Bundesgebiet, mit unterschiedlich hohem Zuspruch aus der Bevölkerung. Ein Verbotsverfahren, das auf Initiative einzelner Länder allein über den Bundesrat auf den Weg gebracht wird, halte ich vor diesem Hintergrund nicht für zielführend. Es wäre auch der Bedeutung eines solchen Verfahrens nicht angemessen. Aus meiner Sicht müsste ein Verfahren, wenn es nach eingehender Prüfung Aussicht auf Erfolg hat, von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht werden. Ich erwarte deshalb von allen demokratischen Parteien und auch vom Bundesinnenminister, dass die vorliegenden Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden sehr genau analysiert werden. Dazu gehört, das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie die dazu noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen sorgfältig und vor allem ergebnisoffen zu prüfen. Es muss geprüft werden, ob sich daraus in Kombination mit den Erkenntnissen aus den Ländern tragfähige juristische Grundlagen für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen. Wir stehen gerne bereit, an einer solchen Prüfung mitzuarbeiten und unsere Erkenntnisse einfließen zu lassen.“