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Land unterstützt Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden

CIO Dr. Baier: „Die stark belasteten Ausländerbehörden können durch die Einführung der Online-Dienste viel Arbeitszeit einsparen“


Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg erfolgreich die Einführung der Online-Dienste „Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ gestartet. Die Dienste werden derzeit zusammen mit der GovConnect GmbH in 28 Ausländerbehörden der niedersächsischen Kommunen bereitgestellt.

Antragstellende haben durch die Umstellung des Antragsverfahrens auf eine digitale Lösung die Möglichkeit, ihre Anträge orts- und zeitunabhängig zu stellen. Der initiale Gang zur Ausländerbehörde entfällt damit - alle benötigten Nachweise können digital eingereicht werden. Zudem ist durch die Mehrsprachigkeit eine barrierefreie und rechtssichere Beantragung gegeben.

Neben den Vorteilen für die Antragstellenden bieten die Online-Dienste auch deutliche Mehrwerte für die Kommunen. So werden zeitraubende Tätigkeiten wie die Aktenablage oder die händische Erfassung von Daten reduziert. Der digitale Aufbau des Dienstes erlaubt es, dass alle benötigten Unterlagen und Angaben der Antragstellenden automatisiert und maschinenlesbar in ein Fachverfahren übertragen werden. Vor-Ort-Termine können ggf. entfallen oder benötigen weniger Zeit, da alle benötigten Informationen im Online-Dienst abgerufen werden können. Rückfragen, die durch kompliziert formulierte Anträge entstehen, werden durch die Mehrsprachigkeit der Antragsstrecken reduziert. Ferner können überflüssige Anfragen bspw. zur örtlichen Zuständigkeit durch Plausibilitätsprüfungen vermieden werden.

Die Zusammenarbeit mit Brandenburg beruht auf dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Dieses sieht vor, dass die Bundesländer arbeitsteilig in verschiedenen Themenfeldern Online-Dienste entwickeln und sie dann allen anderen Bundesländern zur Verfügung stellen. Das Konzept der EfA-Online-Dienste sorgt dafür, dass die Behörden in Ländern und Kommunen nicht alle Verwaltungsleistungen eigenständig digitalisieren müssen, sondern bereits umgesetzte Services von anderen Bundesländern nutzen können. Auf diese Weise wird die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf viele Schultern verteilt und Antragstellende sowie Unternehmen erhalten einen einheitlichen Zugang zu nutzerfreundlichen Verwaltungsleistungen. Niedersachsen ist zurzeit erfolgreich im Themenfeld Gesundheit aktiv, Brandenburg bearbeitet das Themenfeld Ein- und Auswanderung.

Der IT-Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Dr. Horst Baier, betont die Bedeutung einer umfassenden Digitalisierung der Ausländerbehörden und der Vereinheitlichung von Softwarelösungen in der öffentlichen Verwaltung: „Das Land Niedersachsen übernimmt dauerhaft die Finanzierung der Betriebskosten für den Onlinedienst auf der Basis einer gemeinsamen Aktion von Bund und Ländern. Damit ist die Erwartung verbunden, dass sich im Jahr 2024 alle 52 niedersächsischen Ausländerbehörden anschließen werden. Die durch eine hohe Anzahl an Fällen stark belasteten Ausländerbehörden können durch die Einführung der Online-Dienste viel Arbeitszeit einsparen.“

Die EfA-Lösung zum Aufenthaltstitel wurde vom themenfeldführenden Land Brandenburg konzipiert und stetig weiterentwickelt, sodass Gesetzesänderungen rechtssicher implementiert und im Online-Dienst berücksichtigt werden. Das Land Niedersachsen hat den Onlinedienst fachlich geprüft und die GovConnect GmbH, eine gemeinsame Tochtergesellschaft von Land und kommunalen IT-Dienstleistern, mit der Umsetzung in den Kommunen beauftragt.

Antragstellende haben mit dem Online-Dienst die Möglichkeit diverse Aufenthaltstitel digital zu beantragen. Derzeit sind die folgenden neun Antragsstrecken umgesetzt und können genutzt werden:

  • Aufenthaltstitel: Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltstitel: Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
  • Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
  • Aufenthaltstitel: Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
  • Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltstitel: Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§24 Aufenthaltsgesetz)
  • Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen: Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
  • Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen: Bündelungskomponente inklusive Entscheidungshilfe (nicht fachlich)
  • Aufenthaltstitel: Beantragung Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Die Antragsstrecke zur Beschäftigungserlaubnis befindet sich aktuell noch in der Entwicklung.

Verantwortliche in den niedersächsischen Kommunen, die Fragen zu den EfA-Diensten oder Interesse an der Nachnutzung haben, können sich direkt per Mail an die GovConnect GmbH wenden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2024

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