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Innenministerium unterstützt 14 besonders finanzschwache Kommunen: Fast 5 Millionen Euro für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Schaumburg und den Neubau der Feuerwache Süd in Laatzen

Pistorius: „Wir wollen mit diesen Investitionen vor allem die ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren stärken.“


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bewilligt insgesamt 10,65 Millionen Euro für den Erhalt und die Verbesserung des Brandschutzes in Kommunen. Über die sogenannten Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben können sich 14 besonders finanzschwache Kommunen in ganz Niedersachsen freuen, die damit Baumaßnahmen umsetzen, Feuerwehrfahrzeuge beschaffen oder ihre Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen verbessern können.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir wollen mit diesem sehr sinnvoll angelegten Geld vor allem auch die ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren stärken. Dadurch stärken wir gleichzeitig auch unsere Kommunen. Ohne die vielen Ehrenamtlichen gäbe es keinen flächendeckenden Brandschutz in Niedersachsen; darum müssen wir alles dafür tun, die Strukturen und Voraussetzungen in der Fläche nachhaltig abzusichern. Die aktuellen Bedarfszuweisungen tragen dazu bei, unsere Feuerwehren sowie unsere Kommunen zukunftsfest aufzustellen.“

Der Landkreis Schaumburg und die Stadt Laatzen sind zwei der 14 Kommunen, die aktuell von den Bedarfszuweisungen profitieren. Der Landkreis Schaumburg erhält dabei mit 3 Mio. Euro den höchsten Einzelbetrag in diesem Verfahren. Innenminister Pistorius händigte Landrat Jörg Farr den Bewilligungsbescheid am heutigen Dienstag (09. Juli 2019) aus. Der Landkreis hatte 2018 Mittel aus dem Bedarfszuweisungsfonds beantragt, um die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) am Standort Stadthagen zu realisieren. Der Landkreis erhält für dieses Vorhaben, das insgesamt ein Investitionsvolumen von 6,5 Mio. Euro umfasst, nun 3 Mio. Euro. „Es ist eine Investition in die Zukunft, die allen Feuerwehren im Landkreis zu Gute kommen wird“, so Minister Pistorius.

„Die aktuelle FTZ wird heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Einerseits fehlt es an der ausreichenden Anzahl von Stellplätzen für vorhandene und bestellte Fahrzeuge. Die Erweiterung bietet aber z.B. auch die Möglichkeit, Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern, die Atemschutzwerkstatt, Schlauchpflege und Schlauchlagerung zu optimieren und die Kreis-Jugendfeuerwehr mit in das Gebäude zu integrieren. Damit wollen wir die FTZ zukunftssicher aufstellen. Ich bin dem Land Niedersachsen außerordentlich dankbar für die finanzielle Unterstützung“, sagte Landrat Jörg Farr bei der heutigen Übergabe.

Die Stadt Laatzen profitiert ebenfalls von den aktuellen Bedarfszuweisungen. Die Stadt hatte 2018 Mittel aus dem Bedarfszuweisungsfonds beantragt, um den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Gleidingen und Rethen, deren bisherige Liegenschaften zu klein geworden waren, mit der neuen Feuerwache Süd zu realisieren. Minister Pistorius händigte Bürgermeister Jürgen Köhne heute (09. Juli 2019) den Bewilligungsbescheid aus. Die Stadt erhält demnach für dieses Vorhaben 1,65 Mio. Euro vom Land Niedersachsen.

„Dieses Projekt ist für unsere Stadt ein sehr wichtiges“, so Bürgermeister Jürgen Köhne. „Das Bauvorhaben ist aus der Initiative beider Ortsfeuerwehren – Gleidingen und Rethen – entstanden, einen gemeinsamen Standort zu betreiben. Landesweit sind zwar Tendenzen zu erkennen, dass Standorte von Feuerwehren zusammengelegt werden sollen; diese Prozesse stoßen jedoch häufig auf Widerstand. Dieser Neubau des Feuerwehrhauses Gleidingen-Rethen ist also beispielhaft für einen gelungenen Prozess, der die Vorteile von gemeinsamen Gebäuden in den Vordergrund stellt und regions- bzw. landesweit eine Vorbildfunktion erzeugen kann.“

Das Land hatte 2018 insgesamt Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben an bedürftige Kommunen in Höhe von 10,65 Mio. Euro bewilligt. „Dieses erfolgreiche Programm werden wir in diesem Jahr weiter fortsetzen - und wir können es dank der guten Kassenlage sogar noch um 50% auf 15 Mio. Euro aufstocken“, so der Minister weiter. „Mit den insgesamt 15 Mio. Euro an Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in diesem Jahr hat diese Landesregierung - nachdem über 25 Jahre lang kaum Ausgaben für besondere Aufgaben getätigt wurden - einen echten Schwerpunkt, insbesondere für den Brandschutz der niedersächsischen Kommunen, gesetzt.“


Der aktuelle Gesamtbetrag von 10,65 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben verteilt sich auf folgende 14 Kommunen in ganz Niedersachsen:


- Stadt Bad Lauterberg im Harz: 450.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Osterhagen/Bartolfelde

- Gemeinde Bad Grund (Harz): 350.000 Euro für die Beschaffung eines Feuerwehr-Hubrettungsfahrzeugs Drehleiter DLA 23/12

- Stadt Bad Pyrmont: 450.000 Euro für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (DLAK und ELW) für die Ortswehr Pyrmont

- Stadt Braunlage: 300.000 Euro für den Ankauf eines Grundstücks und Neubau des Feuerwehrgerätehauses St. Andreasberg

- Flecken Coppenbrügge: 300.000 Euro für den Brandschutz und Umbau der Inklusion Grundschule Bisperode

- Samtgemeinde Elbtalaue: 400.000 Euro für die Beschaffung einer Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Dannenberg

- Stadt Königslutter am Elm: 200.000 Euro für die Errichtung von Löschwasserzisternen

- Stadt Laatzen: 1,65 Millionen Euro für den Bau einer gemeinsamen Feuerwache für die Ortschaften Gleidingen und Rethen

- Landkreis Lüchow-Dannenberg: zwei Millionen Euro für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Lüchow-Dannenberg

- Landkreis Schaumburg: drei Millionen Euro für den Erweiterungsbau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ)

- Gemeinde Lehre: 500.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (FGH)

- Samtgemeinde Grasleben: 200.000 Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Mariental

- Samtgemeinde Hemmoor: 600.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses Hechthausen

- Gemeinde Wurster Nordseeküste: 250.000 Euro für den Neubau eines Bauhofgebäudes mit Sozialtrakt und Holzwerkstatt


Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen unter anderem für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.

Diese Außergewöhnlichkeit kann sich insbesondere durch das Herausragen aus dem üblichen Aufgabenkatalog der Kommunen oder andererseits aufgrund einer durch höhere Gewalt verursachten Ausnahmesituation ergeben.

Darüber hinaus kann sich die Außergewöhnlichkeit auch aus einer notwendigen Anpassung kommunaler Infrastruktur im Rahmen oder im Anschluss einer gebietsstrukturellen Veränderung (Fusion) begründen.

Innenminister Boris Pistorius in Laatzen  
Innenminister Boris Pistorius in Stadthagen  
Innenminister Boris Pistorius in Stadthagen  
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
11.07.2019

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