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erstellt am:
13.02.2026
Behrens: „Durch dieses zusätzliche Fahrzeug wird sich die Einhaltung der Hilfsfristen zur Menschenrettung insbesondere im Norden Wilhelmshavens verbessern“
Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Wilhelmshaven ist eine der begünstigten Kommunen und wird die 730.000 Euro in die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges einfließen lassen. Die übergebene Summe von 730.000 Euro stellt rund 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Stadt Wilhelmshaven zur Beschaffung des Drehleiterfahrzeugs dar, das für die Feuerwache 2 der Berufsfeuerwehr vorgesehen ist.
Innenministerin Behrens: „Auch wenn die Haushaltslage angespannt ist, erkennen wir die Notwendigkeit in den Brandschutz zu investieren. Durch dieses zusätzliche Fahrzeug wird sich die Einhaltung der Hilfsfristen zur Menschenrettung insbesondere im Norden Wilhelmshavens verbessern. Die Investitionen kommen damit unmittelbar der Sicherheit der Menschen in Wilhelmshaven zugute.“
Oberbürgermeister Carsten Feist erklärt: „Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen ist zu Recht stark ausgeprägt. Im kommunalen Bereich liegt der Fokus diesbezüglich besonders auf der Feuerwehr und dem Rettungsdienst, die ihre Leistungsfähigkeit tagtäglich unter Beweis stellen. Aus diesem Grund sind wir als Stadt Wilhelmshaven dankbar für die Förderung durch das Land, denn dieses Geld kommt unmittelbar der Optimierung des Brandschutzes zu Gute und kann im wahrsten Sinne des Wortes Leben retten.“
Zum Hintergrund
Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.