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erstellt am:
04.02.2026
Behrens: "Es besteht in den Kommunen weiterhin eine große Notwendigkeit in den Brandschutz zu investieren. Ungeachtet der angespannten Haushaltslagen werden wir daher auch weiterhin in diesem wichtigen Bereich finanzielle Unterstützung anbieten."
Am heutigen Mittwoch (04. Februar 2026) überreichte Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, der Stadt Osterholz-Scharmbeck aus dem Bedarfszuweisungsfond des Landes den Förderbescheid über 450.000 Euro.
Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Mio. Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung.
Osterholz-Scharmbeck ist eine der begünstigten Kommunen und wird mit den 450.000 Euro ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Schwerpunktfeuerwehr Osterholz-Scharmbeck mitfinanzieren.
Mit der bewilligten Bedarfszuweisung in Höhe von 450.000 Euro kann die Stadt ca. 75 Prozent der Investitionskosten der Beschaffung dieses HLF 20 für die Ortsfeuerwehr Osterholz-Scharmbeck finanzieren.
Ministerin Behrens: „Es besteht in den Kommunen weiterhin eine große Notwendigkeit in den Brandschutz zu investieren. Ungeachtet der angespannten Haushaltslagen werden wir daher auch weiterhin in diesem wichtigen Bereich finanzielle Unterstützung anbieten. Die Mittel sind gut angelegt. Denn damit steigern wir die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und machen deutlich, dass die Landesregierung, wie auch die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, den überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften der niedersächsischen Feuerwehren auch in besonders finanzschwachen Kommunen zu Dank verpflichtet sind.
Ihre Flächenorganisation in den Kommunen ist zentraler Bestandteil unseres Systems, um den Brandschutz im Land sicherzustellen. Durch die Investitionen erhöhen wir die Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen.“
Der Bürgermeister von Osterholz-Scharmbeck, Torsten Rohde, unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit der Investition: „Wir sind froh über die Fördermittel für den Brandschutz. Sie ermöglichen es uns, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die Ortsfeuerwehr Osterholz-Scharmbeck zu kaufen, damit die Feuerwehr auch in Zukunft schnell, sicher und effektiv im Einsatz handeln kann.“
Zum Hintergrund
Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.