Artikel-Informationen
erstellt am:
06.07.2022
zuletzt aktualisiert am:
07.07.2022
Das Bundeskabinett hat heute (06.07.2022) das erste Migrationspaket beschlossen und setzt damit die entsprechenden Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene um, die Minister Pistorius seinerzeit federführend verhandelt hat. Wesentlicher Bestandteil der Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz ist die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Danach sollen langjährig Geduldete, die sich zum Stichtag 01.01.2022 fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, durch eine einjährige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit erhalten, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Zu diesen notwendigen Voraussetzungen gehört die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Parallel werden bei den bestehenden stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen die notwendigen Voraufenthaltszeiten abgesenkt und der Kreis der hiervon profitierenden Ausländerinnen und Ausländer erweitert.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Dieses erste Migrationspaket ist ein wichtiger Schritt für ein zeitgemäßes Migrationsrecht. Deutschland vollzieht damit einen entscheidenden migrationspolitischen Paradigmenwechsel. Denn wir werden zukünftig mehr Fachkräfte und Pflegepersonal benötigen und können nicht mehr auf Menschen verzichten, die bisher jahrelang in Duldungen hingen und keine echte und langfristige Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen haben. Das Chancen-Aufenthaltsrecht, das ich im Bereich Migration des Ampel-Koalitionsvertrages federführend verhandelt habe, beinhaltet nun diese echte Bleibeoption für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer. Das gilt allerdings nur, wenn sie sich hier schnell integrieren, Deutsch lernen und an der Klärung ihrer Identität mitwirken. An diese Gruppe senden wir ein positives Signal und schaffen gleichzeitig Rechtssicherheit für diejenigen, die bereits nachgewiesen haben, dass sie unsere Gesellschaft – und auch unseren Arbeitsmarkt – bereichern wollen. Ich begrüße es außerordentlich, dass die Bundesinnenministerin hier Tempo macht und diesen wichtigen Schritt mit dem vorgelegten Paket geht.“
Nach dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts soll der Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Um bis zum Inkrafttreten dieser Regelung für den infrage kommenden Personenkreis sowie den Ausländerbehörden in Niedersachsen eine einheitliche, übergangsweise Handhabung zu gewährleisten, hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bereits im Mai dieses Jahres eine sogenannte Vorgriffsregelung erlassen. Diese sieht vor, dass für Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Anwendungsbereich der künftigen bundesgesetzlichen Regelungen fallen werden, bereits jetzt eine so genannte Ermessensduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG) zu erteilen ist, soweit diese Personen nicht ohnehin im Besitz einer Duldung sind.
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06.07.2022
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07.07.2022