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Härtefallkommission in Niedersachsen setzt erfolgreiche Arbeit fort: 292 Personen erhalten 2018 die Chance auf ein Bleiberecht

Pistorius: „Die Härtefallkommission leistet einen entscheidenden humanitären Beitrag für Lösungen, in denen die Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften zu Ergebnissen führt, die der Gesetzgeber erkennbar nicht gewollt hat.“

Die Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zieht im heute (27.06.2019) vorgelegten Tätigkeitsbericht für 2018 eine positive Bilanz: Im vergangenen Jahr sind insgesamt 764 Eingaben bei der Kommission eingereicht worden. Die unabhängige Kommission hat nach eingehender Prüfung 220 Eingaben beraten und sich schließlich in 136 Einzelfällen aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ausgesprochen. Dadurch erhielten 292 Personen eine Chance auf ein Bleiberecht. Dabei handelte es sich um 59 Einzelpersonen, 225 Personen im Familienverband mit insgesamt 120 Kindern sowie um 4 Paare. Wirkung zeigten im vergangenen Jahr auch die gesetzlichen Änderungen: So konnten 134 Eingaben abgeschlossen werden, da eine Nachrangigkeit bestand. Das heißt, dass die Betroffenen bereits von anderen gesetzlichen Regelungen profitieren bzw. andere Möglichkeiten für einen rechtmäßigen Aufenthalt nutzen konnten.

„Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern der Härtefallkommission bedanken, die sich mit großem persönlichen Einsatz in diesem besonderen Ehrenamt im Auftrag einer humanitären Flüchtlings- und Migrationspolitik engagieren“, so der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Ich weiß um die wertvolle Arbeit der Härtefallkommission. Sie leistet einen entscheidenden humanitären Beitrag für Lösungen, in denen die Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften zu Ergebnissen führt, die der Gesetzgeber erkennbar nicht gewollt hat.

Ich verschaffe mir immer einen Überblick über die getroffenen Entscheidungen: über die positiven Entscheidungen, aber auch über diejenigen, bei denen die Kommission sich nicht für ein Härtefallersuchen ausspricht, weil insbesondere die Integrationsleistungen durch die Betroffenen nicht für ein Bleiberecht ausreichen. Das macht sie nicht leichtfertig! Ich stelle immer wieder fest, dass es auf jeden Einzelfall ankommt. Die ausgewogene Entscheidungspraxis der Härtefallkommission zeigt sich daran, dass ich auch in diesem Jahr den Ersuchen bis auf wenige Ausnahmen folgen konnte.“

Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Anke Breusing, betont: „Die Kommission legt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre großen Wert darauf, dass die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer aktiv mitwirken und andere, vorrangige gesetzliche Regelungen für sich nutzen. Dazu gehört insbesondere, sich beraten zu lassen – gerade auch zum Thema Identitätsklärung und Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung. Die Kommission kann durch ihre positive Entscheidung nur eine Chance eröffnen. Diese Chance zu nutzen, liegt bei den Betroffenen selbst.“

Die Härtefallkommission sorgt in Niedersachsen seit 2006 dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland erhalten können.

Der jährliche Tätigkeitsbericht – sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren – sind unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2019

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