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Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG): Landtag schafft Rechtsgrundlage für digitale Verwaltung in Niedersachsen

Pistorius: „Wir digitalisieren die Verwaltung. Bürgernah und sicher“


Der Niedersächsische Landtag hat heute das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) verabschiedet. Damit ist für Niedersachsen der rechtliche Rahmen dafür geschaffen worden, dass Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verbände zukünftig ihre Verwaltungsdienstleistungen umfassend online abwickeln können. Auch innerhalb der einzelnen Verwaltungseinheiten sollen in Zukunft immer mehr Vorgänge digital ablaufen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte: „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem Gesetz nun eine solide Grundlage haben, um unsere Verwaltung zu digitalisieren – bürgernah und sicher. Deutschland hinkt seit Jahren der internationalen Entwicklung hinterher. Wir leisten heute einen wichtigen Beitrag, öffentliche Dienstleistungen zu digitalisieren. Das entspricht der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Selbstverständlich unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Erfordernissen. Gleichzeitig leistet das Gesetz einen eminent wichtigen Beitrag für mehr Cybersicherheit. Kriminelle nehmen immer häufiger auch öffentliche Netze ins Visier, nicht zuletzt die Attacke auf die Stadtverwaltung in Neustadt am Rübenberge dieses Jahr zeigt das. Wir arbeiten zum Teil mit hochsensiblen Daten, da müssen die Netze sicher sein.“

Das neue Gesetz verpflichtet die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung. Es berücksichtigt dabei die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes und regelt dessen systematische Umsetzung in Niedersachsen. Das NDIG trifft darüber hinaus weitere Regelungen. So verpflichtet der Landesgesetzgeber die niedersächsischen Behörden nicht nur dazu, im Internet über ihre Verwaltungsleistungen ausführlich zu informieren und Online-Verfahren für Anträge über ein zentrales niedersächsisches Verwaltungsportal bereitzustellen. Die Behörden des Landes werden vielmehr auch dazu verpflichtet, ihre verwaltungsinternen Prozesse mit IT-Verfahren zu unterstützen. Insbesondere leitet das NDIG den schrittweisen Wechsel von der klassischen Akte zur elektronischen Aktenführung in niedersächsischen Behörden ein. An Arbeitsplätzen, an denen Verwaltungsleistungen über das Niedersächsische Verwaltungsportal erbracht werden, muss die elektronische Aktenführung bereits bis 2023 eingeführt sein, in den übrigen Bereichen bis 2026.

Unabdingbare Voraussetzung für die digitale Verwaltung sind eine sichere IT und darin ein vertraulicher Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger. Daher trifft das NDIG auch notwendige Regelungen zur Informationssicherheit in der Verwaltung, um diese auch in Zukunft gegen Angriffe zu schützen. Bislang schützen Firewallsysteme oder auch Virenscanner die IT-Systeme. Diese Maßnahmen werden wegen immer ausgefeilterer Angriffe über das Internet zukünftig nicht mehr ausreichen. Daher legt das NDIG Regelungen zu einem umfassenden Informationssicherheitsmanagement der Behörden fest. Das neue Gesetz verpflichtet insbesondere dazu, geeignete Maßnahmen gegen mögliche Cyberattacken auf die IT-Systeme in der Landesverwaltung zu ergreifen und an die jeweils aktuellen Entwicklungen anzupassen. Zu diesem Zweck enthält es die Ermächtigung, moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien innerhalb der Datennetze der Verwaltung einzusetzen. Der Einsatz dieser Systeme wird durch das NDIG so geregelt, dass der manuelle Zugriff auf personenbezogene Daten auf ein Minimum beschränkt wird.

„Die Sicherheit unserer Daten – und dazu gehören so hochsensible Daten wie die Gesundheitsdaten unserer Bürgerinnen und Bürger – ist heute wichtiger als jemals zuvor. Auch in diesem Hinblick setzt das NDIG neue Maßstäbe für eine hocheffiziente, sichere und datenschutzfreundliche digitale Verwaltung. Die Landesregierung hat bereits ein umfassendes Digitalisierungsprogramm gestartet, mit dem wir das Gesetz umsetzen und den Service der Verwaltung grundlegend erneuern werden“, so Minister Pistorius abschließend.

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erstellt am:
24.10.2019

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