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Erster Bewilligungszeitraum zum Sportstättensanierungsprogramm: Land fördert insgesamt 101 Maßnahmen

Pistorius: „Wichtige Maßnahmen gegen Sanierungsstau und für den Breitensport in Niedersachsen“


Im Rahmen des ersten Bewilligungszeitraums zum Sportstättenförderprogramm des Landes in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro von 2019 bis 2022 werden 27 Maßnahmen gefördert. Für die niedersächsischen Kommunen stehen in diesem Jahr zunächst acht Millionen Euro zur Verfügung. Hierfür sind zum ersten Antragsstichtag am 31.05.2019 mehr als 200 Anträge von Landkreisen, Städten und Gemeinden aus ganz Niedersachsen eingegangen. Die beantragte Fördersumme liegt insgesamt bei knapp 70 Millionen Euro, so dass bei weitem nicht alle Anträge bedient werden konnten und eine Auswahlentscheidung erforderlich war.

Entsprechend des in der Förderrichtlinie festgelegten Förderschwerpunkts werden 2019 ausschließlich Sporthallen (Turnhallen) und Hallenschwimmbäder gefördert. Unter Berücksichtigung insbesondere des Alters der Sportstätten, der Verbesserung des energetischen Zustands, der Auslastung sowie der regional ausgewogenen Verteilung wurden 27 Förderanträge positiv beschieden, darunter 22 Sporthallen, eine Spitzensportstätte und vier Hallenschwimmbäder. Alle Maßnahmen beginnen noch 2019 und enden spätestens im Jahr 2020. Maßnahmen, die jetzt nicht bedient wurden, können im kommenden Frühjahr in die Entscheidungsfindung beim nächsten Antragsstichtag zum 31.03.2020 einbezogen werden.

Für die Förderung von Vereinssportstätten über den Landessportbund Niedersachsen e. V. wurden bereits im März 2019 die ersten rund fünf Millionen Euro für weitere 74 Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten in ganz Niedersachsen bewilligt. Die Förderung beträgt hier in der Regel 30 Prozent, höchstens bis zu einem Betrag von 100.000 Euro.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Natürlich ist es schade, dass zunächst nicht alle Anträge bewilligt werden konnten, aber dennoch werden wir allein mit diesen ersten 101 Maßnahmen im wahrsten Sinne des Wortes viel bewegen können! Sport ist wichtig für das gesellschaftliche Zusammenleben und hat in Niedersachsen und für diese Landesregierung eine herausragende Bedeutung. Sportstätten sind in jedem Ort, in jeder Kommune Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters, unterschiedlicher Herkunft und Nationalitäten. Hier treffen Geselligkeit und Gesundheit aufeinander. Auch deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit bekommen, Sport zu treiben. Das Sanierungsprogramm wird dazu beitragen, die Sportstätteninfrastruktur zu erhalten und den über Jahre entstandenen Investitionsstau nachhaltig abzubauen. Es ist uns außerdem wichtig, dass auch finanzschwache Kommunen von dem Programm profitieren können.“

Insgesamt werden 80 Millionen Euro für kommunale Sportstätten und 20 Millionen Euro für Vereinssportstätten zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 Euro, bei Sporthallen werden maximal 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern maximal eine Million Euro als Zuwendung gewährt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2019

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