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Digitaler Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Land Niedersachsen beteiligt sich an Online-Dienst für Vertriebene aus der Ukraine

Niedersachsens Ausländerbehörden können ab jetzt die Online-Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Vertriebene aus der Ukraine anbieten. Ermöglicht wird dies durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg, das dieses Angebot in Absprache mit den anderen Bundesländern entwickelt hat. Mit der digitalen Antragsstellung wurde ein Unterstützungsangebot für die Bewältigung der Herausforderungen bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine geschaffen.

Der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Dr. Horst Baier, sagt: „Der neue Online-Dienst bietet einen Mehrwert für Geflüchtete und Behörden. Insbesondere die Bearbeitungs- und Wartezeiten sollen verringert werden. Das Land Niedersachsen hat jetzt den Weg frei gemacht, damit alle Ausländerbehörden in den Kommunen den Online-Dienst nutzen können. Ich hoffe auf ein hohes Interesse der niedersächsischen Ausländerbehörden. Mit dem Online-Dienst hat Brandenburg, das bundesweit die Federführung bei der Entwicklung von Online-Diensten im Themenfeld ‚Ein- und Auswanderung‘ übernommen hat, kurzfristig eine gute Lösung für diese Situation entwickelt.“

Der Online-Dienst ermöglicht Geflüchteten aus der Ukraine die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Möglichkeit ist auf der Webseite www.germany4ukraine.de des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat eingebettet und wird in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten.

Die Antragsdaten können direkt in die Fachsoftware der zuständigen Ausländerbehörden gesendet werden. Zusätzlich wird darüber auch der Erstkontakt mit der Ausländerbehörde ermöglicht.

An den Online-Dienst sind zunächst knapp 50 Ausländerbehörden von bundesweit ca. 500 Behörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeschlossen. Das Land Niedersachsen hat den Ausländerbehörden der niedersächsischen Kommunen Informationen bereitgestellt, wie sie sich an den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ und die spezielle Lösung für Personen aus der Ukraine anschließen können. Nach erfolgtem Anschluss können Aufenthaltstitel online beantragt werden. Dies soll für eine Entlastung der Ausländerbehörden sorgen.

Zum Hintergrund:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ab 2023 ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen bis dahin zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig durch verschiedene Bundesministerien und Bundesländer bearbeiten zu lassen.

Mit der Nutzung des nunmehr entwickelten Online-Dienstes durch das Land Brandenburg werden die Nutzerdaten strukturiert und in die Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde überführt. Eine händische Eintragung von Antragsdaten wird damit entbehrlich, wodurch Bearbeitungs- und Wartezeiten reduziert werden sollen. Zudem werden Ausländerbehörden in die Lage versetzt, in Kenntnis der eingegangenen Antragsdaten individuell und eigenständig Termine zu vergeben.

Der Online-Dienst ersetzt nicht die Vorsprache in der Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung sowie die biometrische Registrierung (über die sog. Personalisierungsinfrastrukturkomponente – PIK – oder Alternativsysteme) und nimmt keine Verteilung bzw. Zuweisung im Sinne des § 24 AufenthG vor. Diese Prozesse sind unabhängig vom Online-Dienst durch die jeweilige Ausländerbehörde vor Ort umzusetzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.05.2022
zuletzt aktualisiert am:
23.05.2022

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