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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Ausrüstung der Polizei in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. Februar 2016; Fragestunde Nr. 35

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Rudolf Götz, Horst Schiesgeries und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Gewerkschaft der Polizei forderte in einer Pressemitteilung vom 2. Dezember 2015 angesichts der hohen Terrorgefahr in Niedersachsen mehr Schutzwesten gegen Beschuss für die niedersächsische Polizei. Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei soll es lediglich 900 Schutzwesten der benötigten Klasse 2 im Land geben. Damit gäbe es nicht einmal für jeden Streifenwagen in Niedersachsen eine Schutzweste. Ideal wäre es laut Gewerkschaft der Polizei zudem, wenn alle Polizeibeamtinnen und Beamten sogar durch Überziehwesten der Klassen 3 oder 4 auch gegen den Beschuss aus Gewehren oder Maschinenpistolen geschützt würden.

In persönlichen Gesprächen thematisieren Polizeibeamte außerdem, dass nicht ausreichend Maschinenpistolen und die dafür notwendigen Verwahrmöglichkeiten in den Streifenwagen vorhanden seien.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Verbesserung der Handlungs- und Interventionsfähigkeit der Polizei in Niedersachsen ist eine dauerhafte Zielsetzung, die regelmäßig zu Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der vorhandenen Ausstattung sowie Überprüfung und Anpassung der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen führen. Dabei werden alle signifikanten Anlässe regelmäßig ausgewertet und in der Planung berücksichtigt.

Das Niedersächsische Innenministerium hat sich seit den jüngsten Ereignissen intensiv mit der Ausstattung aber auch der Handlungssicherheit im Umgang mit vorhandenen Führungs- und Einsatzmitteln und dem besonderen taktischen Vorgehen in Extremsituationen auseinandergesetzt. Hier wurde ein Stufenkonzept entwickelt, das passive und aktive Ausstattungskomponenten ebenso beinhaltet wie eine Intensivierung beispielsweise des Schusswaffeneinsatztrainings oder des taktischen Vorgehens in besonderen Gefährdungslagen. Es bezieht dabei die Einsatz- und Streifendienste ebenso ein, wie die Spezialeinheiten. Dieses Konzept geht über eine bloße Betrachtung der Schutzausstattung hinaus. Die Umsetzung dieses Konzeptes wurde mit den Polizeivizepräsidenten beraten, Einzelmaßnahmen werden zeitnah umgesetzt werden. Die erörterten Maßnahmen zu Ausstattung und Trainings werden zeitnah um weitere, auch führungsbezogene Aspekte ergänzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

1. Wie viele schutzsichere Westen welcher Schutzklassen gibt es in der Niedersächsischen Polizei?

Alle niedersächsischen Polizeivollzugsbeamten /-innen mit operativen Aufgaben sind seit 1996 aufwachsend mit einer persönlich angepassten ballistischen Unterziehschutzweste der Schutzklasse 1 ausgestattet (im Bestand befinden sich derzeit 19946 Stück).

Darüber hinaus wurden alle Dienststellen mit „rund-um-die-Uhr-Dienst“ mit jeweils vier Überziehschutzwesten der Schutzklasse 2 ausgestattet. Im Bestand der Polizei Niedersachsen befinden sich aktuell insgesamt 933 Stück dieser Schutzwesten.

Derzeit werden die Funkstreifenwagen blau/silber mit zwei sog. ballistischen Plattenträgern der Schutzklasse 4 ausgestattet. Die Beschaffung von insgesamt rd. 2500 Stück wurde am 04.02.2016 beauftragt (Kosten €1,5 Mio.).

2. Wie viele Maschinenpistolen sind in der niedersächsischen Polizei vorhanden?

Im Bestand der Landespolizei befinden sich 1560 Stück Heckler & Koch MP5 (ohne Spezialeinheiten und Trainingswaffen). Die einzelne Verteilung in den Dienststellen der Flächenbehörden liegt in der dortigen Zuständigkeit.

3. Wie viele Dienstwagen der niedersächsischen Polizei verfügen über die notwendige Ausstattung, um Maschinenpistolen mitzuführen?

Aufgrund der veränderten Sicherheitslage wird die MP5 nicht mehr nur sporadisch im Einsatz mitgeführt, sondern ist fester Bestandteil der täglichen Ausstattung. Aufgrund einer Entscheidung unter der vormaligen Landesregierung wurden letztmalig im Beschaffungsjahr 2006 Funkstreifenwagen serienmäßig mit fest eingebauten Waffenkästen beschafft.

Aus diesem Beschaffungsjahr sind noch max. 100 Funkstreifenwagen mit seinerzeit an der Rücksitzbank verbauten Waffenkästen im Betrieb, deren tatsächliche Nutzung erfolgt jedoch nicht mehr ausschl. im Präsenzdienst. Folglich verfügen die jüngeren Funkstreifenwagen der niedersächsischen Polizei seit der o.a. Entscheidung nicht mehr über die fest verbaute Ausstattung zur sicheren Verwahrung der Maschinenpistole.

Zum sporadischen Mitführen der MP5 wurden im Jahr 2011 Waffenkoffer beschafft, welche bei Bedarf im Funkstreifenwagen mitgeführt werden können.

Für einen täglichen, sicheren Transport der MP5 wird wieder ein fester Verbau von Waffenkästen im Funkstreifenwagen erfolgen, um den Transport wieder alltags- und praxistauglich zu gestalten. Dies beinhaltet Neu- sowie Bestandsfahrzeuge. Sinnvolle Möglichkeiten hierzu werden derzeit im Rahmen technischer Erprobungen und einer Marktsondierung geprüft.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

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