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19 Millionen Euro Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben: Innenministerium unterstützt 38 besonders finanzschwache Kommunen bei Investitionen

Pistorius: „Damit können die Bürgerinnen und Bürger vor Ort notwendige Maßnahmen endlich umsetzen“


38 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen erhalten noch in diesem Jahr Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben. Insgesamt sind rund 19 Millionen Euro vorgesehen. Das Niedersächsische Innenministerium setzt mit den Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben das 2018 begonnene Programm im dritten Jahr fort. Das Volumen liegt im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um etwa eine Million Euro höher.

Gefördert werden im Verfahren 2020 notwendige Investitionen auf kommunaler Ebene im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung. Neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden sind dies die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich freue mich sehr, dass wir gerade die finanzschwachen Kommunen mit einem solch hohen Betrag unterstützen können. Damit können diese Gemeinden notwendige Investitionen in einem Bereich tätigen, der für alle Bürgerinnen und Bürger lebensnotwendig ist. Der Investitionsbedarf der Kommunen in diesem Bereich ist offenkundig, das zeigt die hohe Zahl an Anträgen, die bei uns eingegangen ist. Eine Unterstützung ist notwendig, zumal in diesem Kernbereich pflichtiger Selbstverwaltung ansonsten kaum Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Zuwendungen bestehen.“

Mit der Bedarfszuweisung werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte zu etwa 50 Prozent finanziert. Bei größeren Maßnahmen und Projekten wird die Zuweisung auf maximal 1 Million Euro gedeckelt.

Die großen Einzelbeträge in Höhe von 1 Million Euro sind vorgesehen für die Gemeinden Bad Grund (Harz) und Walkenried im Landkreis Göttingen, die Gemeinde Wangerland im Landkreis Friesland, den Flecken Coppenbrügge im Landkreis Hameln-Pyrmont, die Stadt Wilhelmshaven und den Landkreis Lüchow-Dannenberg.


Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen u.a. für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.

Hinweis:

Aus der anliegenden Aufstellung ergeben sich die begünstigten Kommunen, die geförderten Maßnahmen und die bereitgestellten Bedarfszuweisungsbeträge.


Anlage: Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben 2020

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2020

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