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100 Millionen Euro aus Förderpaket des Bundes für Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen

Pistorius: „Das neue Verwaltungsabkommen fördert weiter die Digitalisierung von Behördenleistungen. Hiervon werden die Bürgerinnen und Bürger profitieren“


Durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wurde für das Land Niedersachsen ein Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Dadurch können insgesamt etwa 100 Millionen Euro an Fördergeldern aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes nach Niedersachsen fließen. Die Gelder sollen in erster Linie im Bereich der Gesundheitsleistungen eingesetzt werden, für die Niedersachsen die Federführung bei der Entwicklung hinsichtlich des Einsatzes in allen 16 Bundesländern übernommen hat. Es handelt sich hier um Anträge für Verwaltungsleistungen, wie z.B. Leistungen zum Infektionsschutz, Schwerbehindertenausweis, Sozialleistungen zur Gesundheit, Bestattung, Eingliederungshilfe oder Gesundheitsleistungen für bestimmte Zielgruppen. Zudem hat Niedersachsen mit dem Bund ein sogenanntes Nachnutzungsprojekt vereinbart, um die schon in anderen Bundesländern entwickelten Onlinedienste in weiteren Bereichen zukünftig auch in Niedersachsen nutzbar zu machen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betont die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Wir nutzen die Bundesmittel für zusätzliche Digitalisierungsangebote und wollen den Kommunen möglichst viele Onlinedienste durch das so genannte Nachnutzungsprojekt zugänglich machen – also auch Leistungen wie etwa BAföG-Anträge oder Anträge für das Arbeitslosengeld II. Gleichzeitig soll das Verwaltungsabkommen die länderübergreifende, einheitliche Digitalisierung von Behördenleistungen weiter fördern. Das System ‚Einer für Alle‘ garantiert dabei einen optimalen Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund, sodass wir hier zukünftig mehr Einheitlichkeit erreichen können.“

Die Niedersächsische Ministerin für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung, Dr. Carola Reimann, ist überzeugt: „Gerade während der Corona-Pandemie zeigt sich, wie wichtig der digitale, nutzerfreundliche und barrierefreie Zugang zu Verwaltungsleistungen ist. Die Corona-Pandemie erfordert noch stärkere Investitionen in die Digitalisierung – durch diese zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel können wir das Tempo bei der flächendeckenden Umsetzung weiter erhöhen. Das erspart manch weiten Weg und senkt in Corona-Zeiten die Kontakte und somit das Infektionsrisiko.“

Die IT-Dienstleistungsunternehmen des Landes und der Kommunen sollen bei der Umsetzung maßgeblich eingebunden werden. Eine wichtige Rolle kommt dabei der GovConnect GmbH zu, an der sich das Land 2020 beteiligt hat und die als Dienstleister für alle Kommunen zur Verfügung steht. Die Bereitstellung der Konjunkturgelder ist mit der Verpflichtung verbunden, bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem Modell „Einer für alle“ zusammenzuarbeiten. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel Niedersachsen eine Verwaltungsleistung digitalisiert, wird diese Software mit den anderen Ländern und dem Bund geteilt. Diese Zusammenarbeit wird mit dem unterzeichneten Verwaltungsabkommen nun konkret ausgestaltet und auf ein rechtliches Fundament gesetzt.

Für die Niedersächsische Landesregierung werden das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als zuständige Ressorts die Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen umsetzen. Bei der Umsetzung ist zudem eine intensive Beteiligung der Kommunen geplant, damit die Perspektiven und Erfahrungen aus der Praxis von Anfang an eingebunden werden.

„Wir sind derzeit dabei, die vorliegenden Ideen zur Umsetzung der Konjunkturmittel zu sichten und mit dem Bund die Möglichkeiten zur Förderung auszuloten. Um möglichst viele Mittel nach Niedersachsen zu holen, müssen aber auch ausreichende Personalkapazitäten beim Land und bei den Dienstleistern zur Verfügung stehen. Dies wird noch eine große Herausforderung, zumal die Projekte bis Ende 2022 umgesetzt sein müssen“, betont der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung, Dr. Horst Baier.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2021

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