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erstellt am:
12.02.2026
Am heutigen Donnerstag (12. Februar 2026) hat die Stadt Seelze aus dem Bedarfszuweisungsfonds des Landes Niedersachsen einen Förderbescheid über 1,6 Millionen Euro erhalten.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Seelze ist eine der begünstigten Kommunen und wird die 1,6 Millionen Euro in den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Döteberg einfließen lassen. Die übergebene Summe von 1,6 Millionen Euro stellt rund 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Stadt Seelze zur Umsetzung des geplanten Neubaus dar.
Der zuständige Abteilungsleiter für kommunale Angelegenheiten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung, Ingo Marek, überreichte den Bescheid: „Mit der Förderung machen wir deutlich, dass die Landesregierung die ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren auch in besonders finanzschwachen Kommunen nachhaltig stärkt. Ihre Flächenorganisation in den Kommunen ist zentraler Bestandteil unseres Systems, um den Brandschutz im Land sicherzustellen.“
Bürgermeister Alexander Masthoff erklärt: „Die Unterstützung des Landes Niedersachsen ist für Seelze ein wichtiger und erfreulicher Schritt. Diese Förderung erleichtert uns die Finanzierung des neuen Feuerwehr-Gerätehauses in Döteberg erheblich.
So können wir die Einsatzbedingungen für unsere Feuerwehr nachhaltig verbessern und zugleich das große ehrenamtliche Engagement vor Ort würdigen. Dafür bin ich dem Land Niedersachsen sehr dankbar – im Namen der Stadt Seelze und aller Bürgerinnen und Bürger.“
Zum Hintergrund
Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.