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Pfad  >  Home  >  Themen  >  Öffentliches Dienstrecht & Korruptionsprävention  >  Korruptionsprävention & -bekämpfung
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Faltblatt: Korruption - Prävention und Bekämpfung
PDF, 154 KB
Antikorruptionsrichtlinie
PDF, 410 KB
Kurzfassung: "Was darf man annehmen"?
PDF, 13 KB
Verwaltungsvorschrift zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
PDF, 54 KB
Weiterführende Links zum Thema Korruptionsbekämpfung
Transparency International, Deutsches Chapter e.V.
Group of Staates against corruption
Sponsoring
 
Sponsoringbestimmungen s. Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie
Sponsoringleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung
Sonstiges
 
Rahmenrichtlinie der Innenministerkonferenz über Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben
PDF, 59 KB
Korruptionsprävention und -bekämpfung

Seit dem 01.01.2009 gilt für die Beschäftigten des Landes die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Die Richtlinie ersetzt die Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung vom 14.06.2001, deren Ziele durch die Antikorruptionsrichtlinie nunmehr fortgeschrieben werden.

Die Richtlinie enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen korruptive Praktiken frühzeitig erkannt und ggf. verfolgt und geahndet werden. Die Richtlinie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitungen und Hilfestellungen für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. Jede Behörde ist verpflichtet, die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze zu ermitteln und in einem Gefährdungsatlas abzubilden, um in diesen Bereichen gezielt vorbeugend tätig  werden zu können.

Als direkte Gesprächspartner für Beschäftigte, Bürgerinnen und Bürger sind für alle Dienststellen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung zu bestellen. Die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden bilden gemeinsam den Interministeriellen Arbeitskreis Korruptionsbekämpfung (IMA-Kor).

In der Antikorruptionsrichtlinie werden auch Bestimmungen zur Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und mäzenatischen Schenkungen getroffen, die für die gesamte Landesverwaltung gelten. Ein wichtiges Anliegen ist es, Transparenz über Art und Umfang dieser Leistungen zu schaffen, um bereits den Anschein einer Einflussnahme auf die Landesverwaltung zu vermeiden. Hierzu werden alle Sponsoring- und Spendenleistungen mit einem Wert ab 1000 EUR jährlich im Internet veröffentlicht. Ab einem Wert von 500 Euro ist zudem ein schriftlicher Sponsoringvertrag abzuschließen. Ein entsprechender Mustervertrag ist der Antikorruptionsrichtlinie beigefügt.

Zur wirkungsvollen Repression hat das Niedersächsische Justizministerium ein flächendeckendes Netz von vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Korruptionsstraftaten bei den Staatsanwaltschaften in Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Verden eingerichtet.

Zur Intensivierung der Korruptionsverfolgung durch die niedersächsische Polizei wurde die Bearbeitung von Korruptionskriminalität sowohl personell als auch organisatorisch professionalisiert und spezialisiert. Im Landeskriminalamt Niedersachsen ist eine Zentralstelle "Korruptionsbekämpfung" mit der Zuständigkeit für die landesweite Koordination und für Ermittlungen in besonders herausragenden Fällen oder in Verfahren von überregionaler Bedeutung eingerichtet worden. Hinweise auf Korruption werden vom Landeskriminalamt Niedersachsen auch anonym über eine webbasierte Informationsplattform entgegen genommen. In allen Polizeidirektionen ist die Bekämpfung der strukturellen Korruption in den neu eingerichteten Zentralen Kriminalinspektionen konzentriert worden.

Bürgerinnen und Bürger können bei Verdacht auf Korruption schnell und unbürokratisch Hinweise geben oder Fragen stellen an die

Ansprechstelle Korruptionsbekämpfung
des IMA-Korruptionsbekämpfung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Postfach 221
30002 Hannover
Tel.: 0511 - 120-6358
FAX: 0511 - 120-99-6358
oder per E-Mail an  korruptionsbekaempfung@mi.niedersachsen.de

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