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Waffenamnestie

Schünemann: Mehr als 26.600 Waffen aus privaten Haushalten abgeben


HANNOVER. Nach dem Amoklauf in Winnenden sind in Niedersachsen bei den Waffenbehörden und Polizeidienststellen aus privaten Haushalten freiwillig 26.608 Waffen abgegeben worden. 3.351 dieser Waffen befanden sich im illegalen Besitz. Dies gab Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover bekannt.

"Nach den schrecklichen Ereignissen war unser Ziel, das sowohl unsachgemäß aufbewahrte Waffen in Privathaushalten bzw. illegale Waffen straffrei abgegeben werden können. Dies ist uns glaube ich sehr gut gelungen. Die Aufforderung zur freiwilligen Waffenabgabe war deshalb ein voller Erfolg", so Schünemann.

Der Innenminister hatte im Frühjahr 2009 die Abgabe von Waffen initiiert und das Verfahren zur Abgabe und Vernichtung der Waffen landesweit geregelt. Bis zur gesetzlichen Amnestieregelung des Bundes Ende Juli wurden in Niedersachsen 9.572 Waffen abgegeben, 714 dieser Waffen waren illegal.

Durch die im Waffenrecht am 25.07.2009 in Kraft getretene und bis zum 31.12.2009 befristete Amnestieregelung sollte Besitzern illegaler Waffen bundesweit ein Anreiz gegeben werden, einen Weg aus der Illegalität zu finden. Vom August bis Dezember sind daraufhin 2.637 illegale Waffen abgegeben worden. Hinzu kommen 14.399 abgegebene legale Waffen, so dass insgesamt von August bis Dezember 17.036 Waffen aus Privathaushalten freiwillig abgegeben wurden.

Die Auswertung der Abfrage ergab auch einen Einblick in die Motivationslage: Bei den illegalen Waffen handelt es sich nach Erkenntnissen der Waffenbehörden überwiegend um Erbstücke und andere ältere Waffen.

"Bei der Motivation der legalen Waffenbesitzer spielt, nach Auskunft der Waffenbehörden, die mögliche Überprüfung einer sicheren Aufbewahrung der Waffe und der damit verbundenen Anschaffung eines geeigneten Tresors eine wichtige Rolle", sagte Schünemann.

Die Amnestieregelung des § 58 Abs. 8 WaffG sah vor, dass nicht wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes oder Verbringens bestraft wird, wer eine unerlaubt besessene Waffe bis zum 31.12.2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten übergibt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt.

Nicht vom Wortlaut der Amnestieregelung erfasst war das illegale Führen von Waffen, das heißt der Umgang mit den Waffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums. Damit fiel der Transport der illegalen Waffe (auch zum Zwecke der Abgabe bei den Behörden) formal nicht unter die Amnestieregelung. Vor diesem Hintergrund und um zu verhindern, dass gegebenenfalls nicht sachkundige Personen mit Waffen im öffentlichen Raum umgehen, hatte das Innenminis-terium über die niedersächsischen Waffenbehörden und die Polizei einen kostenlosen "Abholservice" angeboten und hierfür in den Medien geworben.

Im Erlass des Innenministeriums vom 08.04.2009 wurde den Waffenbehörden angeboten, die abgegebenen Waffen zur kostenlosen Vernichtung der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) zu übergeben. Vor der Vernichtung werden die Waffen (mit Ausnahme der erlaubnisfreien Waffen) registriert. Ferner wird dem LKA Gelegenheit gegeben, die Waffen zu besichtigen und die ggf. für kriminalpolizeiliche Vergleichszwecke benötigten Waffen zu behalten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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