Rechtliche Grundlagen
Das kommunale Haushaltsrecht in Niedersachsen findet seine rechtlichen Grundlagen im Sechsten Teil der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und in den aufgrund der in der NGO verankerten gesetzlichen Ermächtigung erlassenen Verordnungen. Diese Regelungen gelten gemäß § 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) entsprechend. Das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) ist am 01.01.2006 in Kraft getreten.
Gleichzeitig wurden die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) durch die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO) vom 22.12.2005 (Nds. GVBl. S. 458) ersetzt, die ebenfalls am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Erste Modifikationen wurden in der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur GemHKVO vom 27.11.2007 (Nds. GVBl. S. 683) vorgenommen.
Darüber hinaus wurde ein Ausführungserlass zum Gemeindehaushaltsrecht erarbeitet, der verbindliche Muster für die Haushalte und eine Abschreibungstabelle vorschreibt (RdErl. d. MI v. 04.12.2006, Nds. MBl. 2007 S.42).
Das geltende Recht in Niedersachsen ist damit seit Beginn des Jahres 2006 auf die Grundlagen der kommunalen Doppik umgestellt. Nach einer Übergangsfrist ist die flächendeckende Einführung der kommunalen Doppik in Niedersachsen spätestens für das Jahr 2012 vorgesehen.
Der für Niedersachsen gültige Produkt- und Kontenrahmen steht beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) zur Verfügung:
www.nls.niedersachsen.de/html/haushaltssystematik.html
Der neue Krediterlass ist am 1.12.2008 in Kraft getreten. Sie finden den Erlass in der linken Spalte unter "Rechtliche Grundlagen".
Aktuelle Entwicklungen
Um die weit reichenden Umstellungsprozesse bei den Kommunen zu unterstützen und weitere Hilfestellung zu bieten, hat sich unter Federführung des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration eine Arbeitsgruppe zusammengefunden, die Hinweise zu aktuellen Fragestellungen im Rahmen der Einführung der neuen Haushaltswirtschaft entwickelt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des Niedersächsischen Studieninstituts, der Kommunen und des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration zusammen.
Die Ergebnisse der jeweiligen Arbeitsgruppensitzungen, welche hier als "Hinweise der AG Umsetzung Doppik" zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen" veröffentlicht werden, sollen den Einstieg in das neue Haushaltsrecht vor Ort erleichtern. Die Hinweise sind wie ein Stichwortverzeichnis aufgebaut und werden nach jeder Sitzung aktualisiert und erweitert. Sie können und sollen daher keine umfassenden Antworten auf alle Fragen zu den neuen haushaltsrechtlichen Anforderungen geben. Sie sind als Anregung gedacht, sich näher mit dem neuen Haushaltsrecht zu befassen.
Im Rahmen der Arbeit in der "AG Umsetzung Doppik" wurde deutlich, dass eine Überarbeitung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) in einigen Punkten angezeigt war. Diese wurde mit der Änderungsverordnung zur GemHKVO umgesetzt. Schwerpunkte darin sind die Absenkung des Zinssatzes bei der Bildung von Pensionsrückstellungen, die Neuregelung der Vorschriften über die geringwertigen Vermögensgegenstände sowie die Einführung eines Sammelpostens (Anpassung an das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008) und die Erhöhung der Wertaufgriffsgrenze bei der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz.
Mitte 2008 wurde eine Erhebung über den Stand der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen in Niedersachsen durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie als Dokument "Ergebnisse der Evaluation" in der linken Spalte unter "Weitere Hinweise". Dort ist auch die Zugangsmöglichkeit auf die Folgeseite "Buchungsbeispiele" eingerichtet.