Wahlen in Niedersachsen

Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.

Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.



Art der Wahl

Datum der zuletzt
stattgefundenen Wahl

Zeitpunkt der nächsten Wahl

Landtagswahl 09.10.2022
Herbst 2027
Kommunale allgemeine
Neuwahlen
12.09.2021
13.09.2026
Bundestagswahl 23.02.2025 Jahresanfang 2029
Europawahl 09.06.2024 Frühjahr 2029



Weitere Informationen zu den Wahlen und auch zu den Wahlergebnissen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landeswahlleiters.

Der Landtag hat am 28. April 2026 die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes verabschiedet

Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist die Harmonisierung des Kommunalwahlrechts mit dem Bundeswahlrecht. Die Arbeit der Wahlorganisation und der Wahlvorstände soll durch eine weitestgehende Vereinheitlichung von Abläufen und Regelungen erleichtert werden. Ziel ist es, mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Durchführung von Wahlen zu erlangen.

Das Verfahren zur Verfassungstreueprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten (Samtgemeindebürgermeisterin, Samtgemeindebürgermeister, Bürgermeisterin, Bürgermeister, Landrätin, Landrat, Regionspräsidentin oder Regionspräsident) ist ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzes. An der Wählbarkeitsvoraussetzung, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Gewähr bieten müssen, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland einzutreten, hat sich nichts geändert. Das Prüfverfahren dieser Wählbarkeitsvoraussetzung ist allerdings auf eine neue, rechtssichere Grundlage gestellt worden. Liegen im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerberin oder des Bewerbers vor, erfolgt die erforderliche Prüfung künftig durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Diese kann auch Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde über die Bewerberin oder den Bewerber in ihre Prüfung einbeziehen. Somit soll die Entscheidungsgrundlage der Wahlleitungen und Wahlausschüsse gestärkt werden, an deren Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis wurde nichts verändert.

Das Gesetz beinhaltet darüber hinaus auch Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Mehr Informationen können Sie der Presseinformation vom 28.04.2026 entnehmen.


Abstimmung im Landtag (3. März 2026):

Niedersachsen stellt Wahlkreise für die Landtagswahl 2027 verfassungskonform neu auf

Der Niedersächsische Landtag hat am 3. März 2026 eine Reform der Wahlkreise beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Niedersächsischer Staatsgerichtshof vom 16. Dezember 2024, das die bisherige Einteilung wegen zu großer Bevölkerungsunterschiede für verfassungswidrig erklärt hatte.

Künftig gilt eine strengere Toleranzgrenze von ± 15 Prozent vom Landesdurchschnitt. Die Zahl der Wahlkreise wird von 87 auf 90 erhöht – neue Wahlkreise entstehen in Vechta-Süd, Rastede/Varel und Nordhorn. Zudem wird das Sitzverteilungsverfahren auf das bundesweit etablierte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren umgestellt.

Mit der nun vom Landtag auf den Weg gebrachten Reform entsteht eine ausgewogene, verfassungskonforme und zukunftsfeste Wahlkreislandschaft. Sie gewährleistet eine verlässliche Gleichwertigkeit der Stimmen im ganzen Land – und das ohne unnötige Eingriffe in historisch gewachsene Strukturen.

Mehr Informationen in der Presseinformation vom 3.3.2026

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