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Niedersachsen will Abschiebungen beschleunigen

Schünemann fordert Konsequenzen für ausreisepflichtige Ausländer


HANNOVER. Niedersachsen will sich für eine Gesetzesänderung einsetzen, um ausreisepflichtigen Ausländern, die ihre Abschiebung in ihr Heimatland aktiv verhindern, mit Konsequenzen zu drohen. Innenminister Uwe Schünemann, der die Vorschläge am Montag in Hannover vorstellte, forderte für die-sen Personenkreis ein dauerhaftes Wiedereinreiseverbot nach Deutschland. Falls jedoch später – etwa durch Eheschließung – ein Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht entstehe, müssten vor einer Einreise sämtliche Abschiebungskosten beglichen werden.

Schünemann wies darauf hin, dass zur Zeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfe, wie den Problemen der Verhinderung von Flugabschiebungen – auch durch demonstrative Aktionen Dritter – begegnet werden könne. Einen Vor-schlag Bayerns zur Änderung des Ausländergesetzes will der Minister auf jeden Fall unterstützen: Künftig sollen Widerstandshandlungen Dritter im Vorfeld der Rückführung oder im Flugzeug mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn diese dazu führen, dass die beabsichtigte oder begonnene Abschiebung des Ausländers scheitert.

Schünemann will auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1995 aufheben, in der den Ausländerbehörden umfangreich und detailliert das Verfahren vor einer Einleitung von Abschiebungen vorgeschrieben wird. "Die dort festgelegte Informationspflicht der Ausländerbehörden an die Betroffenen über ihre bevorstehende Abschiebung ist nicht mehr zeitgemäß, denn die Praxis hat gezeigt, dass eine Vielzahl der Betroffenen diese Information dazu benutzt, kurz vor dem Abschiebungstermin unterzutauchen", betonte der Minister.

Die von Schünemann genannten Zahlen sprechen für sich: In den Jahren 2000 bis 2002 haben die niedersächsischen Ausländerbehörden insgesamt 12.118 Abschiebungsersuchen an das für die Durchführung der Abschiebung zuständige Landeskriminalamt gesandt. Hiervon konnten lediglich 7.323 Abschiebungen tatsächlich durchgeführt werden, so dass rund 40 Prozent der Abschiebungsersuchen unerledigt blieben.

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