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Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken

Abholung der Jodtabletten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg kann beginnen


HANNOVER. Die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich darauf geeinigt, an die Haushalte im Umkreis von zehn Kilometern um ein Kernkraftwerk vorsorglich Jodtabletten zu verteilen. Es handelt sich um eine Vorsorgeaktion, der keine Veränderung der Sicherheitslage zugrunde liegt und für die es außerhalb des Schadenfalles in Tschernobyl keinen unmittelbaren Anlass gibt. Hintergrund sind vielmehr Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus den Langzeitstudien über die Auswirkungen des Reaktorunfalls in Tschernobyl, die die Erkrankung der Schilddrüse betreffen. Dies hat die Strahlenschutzkommission des Bundes veranlasst, die Richtwerte für die Einnahme von Jodtabletten zu senken und zu empfehlen, die Tabletten schneller verfügbar zu machen. Die drei Länder wollen gemeinsam dieser Empfehlung folgen und den Schutz für die Bevölkerung in der Nähe von Kernkraftwerken weiter erhöhen.

Die Anwohner werden in den nächsten Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben der für den Katastrophenschutz zuständigen Landkreise und der Betreiber der Kernkraftwerke erhalten. Sie können dann mit dem beigefügten Berechtigungsschein pro Haushalt eine Packung mit 20 Jodtabletten kostenfrei aus einer Apotheke in ihrer Nähe abholen.

Jodtabletten sollen im Falle des Austritts von Radioaktivität eine Anreicherung radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Radioaktives Jod hat die gleichen chemischen und biologischen Eigenschaften wie das in der Nahrung vorkommende natürliche Jod und wird deshalb wie normales, nicht radioaktives Jod in der Schilddrüse gespeichert. Deshalb sollen Jodtabletten nach einem kerntechnischen Unfall - bevor eine radioaktive Wolke in einer bestimmten Größenordnung austritt oder kurz danach - von den Betroffenen als Gegenmaßnahme eingenommen werden (so genannte Jodblockade der Schilddrüse). Der richtige Zeitpunkt für die Einnahme der Jodtabletten und dass betroffene Gebiet werden im Ereignisfall durch die Katastrophenschutzbehörde bekannt gegeben. Jodtabletten sollen nicht vorsorglich sondern nur nach dieser Aufforderung eingenommen werden.

Personen über 45 Jahre sollen allerdings keine Jodtabletten einnehmen! Dies ergibt sich aus folgenden Gründen:

  1. Deutschland zählt zu den Jodmangelgebieten, wodurch mit zunehmendem Alter häufiger Stoffwechselstörungen in der Schilddrüse auftreten. Eine solche so genannte funktionelle Autonomie erhöht das Risiko der Nebenwirkungen einer Jodblockade.
  2. Mit steigendem Lebensalter nimmt das Risiko einer bösartigen Schilddrüsengeschwulst, die durch Strahlung verursacht wird, stark ab.

Haushalte, in denen ausschließlich Personen über 45 Jahre leben, brauchen daher keine Jodtabletten abzuholen.

Die Abholung der kostenlosen Jodtabletten wird bis Ende des Jahres möglich sein. Danach können diese Jodtabletten aber auch in jeder Apotheke gekauft werden. Die Tabletten sind ein spezielles Arzneimittel, das - für Kinder unzugänglich - wie andere Medikamente aufzubewahren ist. Weitere Informationen geben das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sowie die zuständigen Landkreise. Sie können auch einem Merkblatt entnommen werden, das in der Apotheke ausgehändigt wird.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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