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Niedersächsisches Polizeigesetz

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bachmann (SPD)


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2005

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Anlässlich der mit den Stimmen von CDU und FDP im Dezember 2003 beschlossenen Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes sprach der CDU-Innenminister davon, Niedersachsen habe nunmehr das "bundesweit modernste und effektivste Polizeigesetz". Doch nicht nur in Niedersachsen wurde das Polizeigesetz überarbeitet: Am 15. Dezember 2004 gab der hessische CDU-Innenminister seiner Überzeugung Ausdruck, dass jetzt Hessen über das modernste Polizeigesetz aller Länder verfüge. Auch aus Hamburg wird vermeldet, dass die dortige CDU das modernste Polizeigesetz Deutschlands schaffen wolle.

Angesichts dieses offensichtlichen Modernitätswettbewerbs in den CDU-regierten Ländern sind viele Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen verunsichert. Sie fragen sich, ob die Behauptung aus dem Jahr 2003, Niedersachsen habe das bundesweit modernste und effektivste Polizeigesetz, nach wie vor zutreffend ist, zumal das Gesetz zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht in Teilen für nichtig erklärt worden ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Nach welchen konkreten Kriterien bemisst sich nach Auffassung der Landesregierung die Modernität eines Polizeigesetzes?

2. Nach welchen konkreten Kriterien bemisst sich nach Auffassung der Landesregierung die Effektivität eines Polizeigesetzes?

3. Welchen Rang nimmt das Niedersächsische "Gesetz über die öffentliche Sicherheit um Ordnung" bei Betrachtung der Kriterien "Modernität" und "Effektivität" im Ländervergleich heute ein, und welche Auswirkungen hatte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 auf diesen Rang?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bietet der Polizei auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.07.2005 hervorragende Eingriffsbefugnisse, ihre Aufgabe der Gefahrenabwehr für unsere Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen wirkungsvoll erledigen zu können. Die Landesregierung wird auch zukünftig keine Möglichkeit ungeprüft lassen, das gesetzliche Instrumentarium für die Polizei fortzuentwickeln, sich insofern auch den technischen Neuerungen nicht verschließen und damit stets für die effektivste Aufgabenerledigung durch die Polizei Sorge tragen.

In diesem Sinne bedeutet modern, dass etwas zeitgemäß ist, dem neuesten Stand der gesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Entwicklung entspricht und sich damit im Gegensatz zum Veralteten befindet. Effektiv bedeutet, dass wirkungsvoll ist, was das vorgegebene Ziel unter Einsatz der geeigneten Mittel erreicht.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Frage des Abgeordneten namens der Landesre-gierung wie folgt:

Zu Frage 1. bis 3.:

Siehe Vorbemerkung

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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