Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Demonstration in Göttingen anlässlich des 20. Todestages von Cornelia Wessmann

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.11.2009; TOP 12 c


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU; Es gilt das gesprochene Wort!

Die Fraktion hatte gefragt:

An der nicht angemeldeten Demonstration anlässlich des 20. Todestages der Göttinger Studentin Cornelia Wessmann beteiligten sich am Samstag, 14. November 2009, nach Polizeiangaben 1 400 Menschen.

Wessmann war am 17. November 1989 nach Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und Linken auf der Flucht vor Polizisten auf eine viel befahrene Straße gelaufen. Dort wurde sie von einem Auto überfahren. Autonome werfen der Polizei vor, Schuld am Tod der Studentin zu sein.

Die Einsatzleitung bestand zunächst auf der Benennung eines verantwortlichen Versammlungsleiters, was die Demonstranten jedoch verweigerten. Die Polizei erlaubte nach Presseberichten schließlich die Demonstration vom Göttinger Marktplatz zu der damaligen Unfallstelle. Während des Aufzuges kam es mehrmals zu heftigen Rangeleien. Demonstrationsteilnehmer, die ihre Vermummung trotz Polizeiaufforderung nicht ablegten, wurden von Beamten der Bereitschaftspolizei festgenommen. Mehrere Personen wurden nach Berichten von Augenzeugen festgenommen, mindestens eine Person erlitt Verletzungen. Im Bahnhof kam es nach der Beendigung der Demonstration zu Rangeleien zwischen abreisenden Demonstrationsteilnehmern und Beamten der Bundespolizei.

In der taz vom 16. November 2009 wird behauptet, dass "Greiftrupps Teilnehmer wegen angeblicher passiver Bewaffnung" festgenommen sowie "Unbeteiligte geschlagen und Journalisten getreten" haben.

In einem Beschluss des Göttinger Rates vom 6. November 2009 heißt es: "Die Stadt Göttingen gedenkt ihres 20. Todestages und erinnert an die Notwendigkeit des antifaschistischen Kampfes gegen alte und neue Nazis." Unter dem neuen Polizeipräsidenten Hans Wargel hätten sich "viele Dinge sehr maßgeblich geändert", bemängelt der SPD-Ratsfraktionsvorsitzende Tom Wedrins, so die taz. Deshalb fordere der Göttinger Rat mit den Stimmen der SPD, der Grünen sowie der Linken die Polizei dazu auf, "zu einem friedlichen Verlauf" der Demonstration beizutragen. Niemals wieder dürfe es in Göttingen eine Demonstration geben, in deren Verlauf ein Mensch sein Leben verliert.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz der Göttinger Polizei sowie den Verlauf der Demonstration am 14. November 2009 in Göttingen?
  2. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerung des Landtagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Patrick Humke-Focks MdL, zum Einsatz der Polizei in der taz: "Eskalieren wollte die Polizei, die Demonstration wollte gedenken."?
  3. Wie bewertet die Landesregierung den Göttinger Ratsbeschluss vom 6. November 2009 vor dem Hintergrund, dass 1 000 möglicherweise gewaltbereite Autonome an der Demonstration teilgenommen haben?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Dringliche Anfrage wie folgt:

Am Dienstag, 17.11.2009, jährte sich der Todestag der Cornelia (Conny) Wessmann zum 20. Mal. Für den Tod der 24-jährigen Frau, die am 17.11.1989 auf der Weender Landstraße von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden war, macht die autonome Szene seitdem die Polizei verantwortlich.

Bis Ende der neunziger Jahre rief die autonome Szene Göttingens aus diesem Anlass regelmäßig zu Gedenkdemonstrationen auf, die teilweise unfriedlich verliefen. In den letzten Jahren hatte es allerdings keine Gedenkveranstaltungen mehr gegeben.

Bereits seit Spätsommer 2009 rief die Antifaschistische Linke International (A.L.I.) mit Plaka-tierungen und Flyern im Stadtgebiet sowie über das Internet zu einer Demonstration zum 20. Todestag der Cornelia Wessmann am 14.11.2009 in Göttingen auf. Die Demonstration sollte unter dem Motto stehen: "Kein Vergeben - kein Vergessen! Kein Frieden mit Polizei- und Überwachungsstaat - vor 20 Jahren wurde Conny von der Polizei in den Tod getrieben! Antifaschistische Aktion".

Zu der Veranstaltung wurde bundesweit in der linksextremistischen Szene mobilisiert. Die Demonstration hatte bundesweit einen hohen Anreiz für auswärtige Teilnehmer. Neben der Teilnahme aller relevanten linksextremistischen Gruppen und Initiativen Göttingens war daher mit überregionalen Anreisen linksautonomer Demonstrationsteilnehmer zu rechnen und insgesamt von mindestens 850 Teilnehmern auszugehen.

Aufgrund des Demonstrationsthemas, der überregionalen Beteiligung sowie insbesondere der Inhalte der Veranstaltungsaufrufe war zu vermuten, dass neben dem Gedenken an Cornelia Wessmann schwerpunktmäßig die Polizei im besonderen Fokus der Veranstaltung stehen würde.

In Abhängigkeit des Demonstrationsverlaufs konnten auch unfriedliche Aktionen nicht ausgeschlossen werden.

Am Veranstaltungstag wurden den sich am Marktplatz sammelnden Demonstrationsteilnehmern Auflagen erteilt. Insbesondere wurde die Aufzugsroute vorgegeben und auf das Gebot der Friedlichkeit sowie das Vermummungsverbot hingewiesen.

Zur Durchsetzung der Auflagen ist die Demonstration eng polizeilich begleitet worden.

Am Aufzug beteiligten sich letztlich etwa 1.200 Personen, darunter nach polizeilicher Einschät-zung etwa 850 Gewaltbereite aus Göttingen und dem Bundesgebiet.

Während des Aufzuges vermummten sich mehrfach bis zu 200 Personen. Die Polizei ließ den Aufzug jeweils stoppen und erst weiter gehen, nachdem die Vermummung abgelegt wurde.

Vereinzelt wurden aus dem Aufzug heraus Leuchtraketen und Signalmunition in die Luft geschossen.

Nachdem zwei Personen im Aufzug der polizeilichen Aufforderung zum Ablegen getragener Passivbewaffnung nicht nachgekommen waren, erfolgten kurz hintereinander gezielte Zugriffe zur Festnahme dieser Personen. Während die Festgenommenen abgeführt wurden, griff ein im Aufzug befindliches Mitglied des Niedersächsischen Landtages derart in das Geschehen ein, dass von der Polizeiinspektion Göttingen Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet wurde.

Bei Beendigung des Aufzuges, gegen 17.45 Uhr, am Jugendzentrum Innenstadt, erfolgten Lautsprecherdurchsagen durch die Teilnehmer, in denen sinngemäß geäußert wurde, dass die Polizei mit den Folgen ihrer Vorgehensweise leben müsse und die Antwort folgen würde.

Im weiteren Verlauf des Abends und der Nacht kam es zu zahlreichen Inbrandsetzungen von Müllcontainern sowie Sachbeschädigungen, wie etwa am Gebäude der Burschenschaft "Brunsviga".

Dies vorangestellt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Niedersächsischen Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Polizei Göttingen hat bei der Demonstration am 14.11.2009 größere Ausschreitungen oder wesentliche Schäden verhindert, obwohl an dem Aufzug eine große Gruppe Gewaltbereiter teilgenommen hat. Insgesamt ist die Sicherheit in der Stadt durch die Polizei gewährleistet worden.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.

Zu 2.:

Der Landesregierung erschließt es sich nicht, warum zum Gedenken an den Todestag der Cornelia Wessmann sich Versammlungsteilnehmer provokant und aggressiv verhalten, passive Bewaffnung mitführen bzw. tragen, sich vermummen oder Knallkörper und Signalmunition abschießen.

Völlig unverständlich ist, dass ein Mitglied dieses Hauses bei der Demonstration ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das nunmehr Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ist.

Insofern kann die Aussage des MdL Humke-Focks die Demonstration am 14.11.09 in Göttingen nicht ansatzweise beschreiben. Die Aussage ist kurz, eindeutig und schlichtweg falsch.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Die Polizei beweist tagtäglich bei einer Vielzahl von Veranstaltungen, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben uneingeschränkt und mit großem Engagement und hoher Professionalität wahrnimmt.

Auch bei der Demonstration am 14.11.2009 in Göttingen hat sie das unter Beweis gestellt.

Eines Ratsbeschlusses hierfür bedarf es nicht, jedenfalls nicht an die Adresse der Polizei.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln